Seit dem 12. Oktober ist der mobile Pumptrack in Hellikon in Betrieb. Damit steht der Bevölkerung ein attraktives Freizeit- und Sportangebot zur Verfügung, das Bewegung, Geschicklichkeit und gemeinschaftliche Aktivitäten fördert, wie der Gemeinderat festhält. «Dank ...
Seit dem 12. Oktober ist der mobile Pumptrack in Hellikon in Betrieb. Damit steht der Bevölkerung ein attraktives Freizeit- und Sportangebot zur Verfügung, das Bewegung, Geschicklichkeit und gemeinschaftliche Aktivitäten fördert, wie der Gemeinderat festhält. «Dank des grossen Engagements aller Beteiligten ist es gelungen, den Pumptrack nach Hellikon zu holen. Die Freude über die Realisierung dieses Projekts ist gross. Die Anlage bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit, ihre Fahrtechnik zu verbessern, sich sportlich zu betätigen und ihre Freizeit aktiv zu gestalten», heisst es weiter.
Bis Ende November
Der Pumptrack steht der Bevölkerung bis Ende November zur Verfügung. Am 1. Dezember 2026 wird die Anlage wieder abgebaut und abgeholt. Interessierte sind herzlich eingeladen, den Pumptrack während dieser Zeit zu nutzen und das zusätzliche Freizeitangebot in Hellikon auszuprobieren. Damit die Anlage sicher genutzt werden kann und allen Besucherinnen und Besuchern Freude bereitet, gelten folgende Nutzungsbestimmungen: Die Anlage darf ausschliesslich mit geeigneten Sportgeräten wie Fahrrädern, Laufrädern (Like-a-Bikes), Skateboards, Inlineskates und Trottinettes befahren werden. Die Benutzung mit motorisierten Fahrzeugen ist nicht gestattet. Das Tragen eines Helms ist für alle Nutzerinnen und Nutzer obligatorisch. Auf der gesamten Anlage ist gegenseitige Rücksichtnahme geboten. A lle Nutzerinnen und Nutzer werden gebeten, ihr Fahrverhalten den eigenen Fähigkeiten und den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen. Die Anlage ist rauch- und alkoholfrei zu nutzen. Weitere orts- oder situationsabhängige Benutzungsregeln können durch die Gemeinde festgelegt werden.
Die Benutzung des Pumptracks erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Nutzerinnen und Nutzer sind für die Einhaltung der geltenden Nutzungsbestimmungen und für ein umsichtiges Verhalten auf der Anlage verantwortlich. Allfällige Haftungsfragen richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. (mgt/nfz)