HEV Fricktal - Schutzräume: Vorsorge für den Ernstfall
05.11.2026 RatgeberMEHR WERT FÜR HAUSEIGENTÜMER
Schutzräume: Vorsorge für den Ernstfall
Rückblick
Während des Kalten Krieges baute die Schweiz ihr Schutzraumnetz systematisch aus. Ziel war und ...
MEHR WERT FÜR HAUSEIGENTÜMER
Schutzräume: Vorsorge für den Ernstfall
Rückblick
Während des Kalten Krieges baute die Schweiz ihr Schutzraumnetz systematisch aus. Ziel war und ist es, für die Bevölkerung Schutzplätze in Wohnnähe bereitzustellen. Nach dem Ende des Kalten Krieges konnten Bauherrschaften vielerorts infolge eines guten Deckungsgrads (genügend Schutzplätze pro Einwohner in den Gemeinden) profitieren und Ersatzbeiträge leisten, statt neue Schutzräume zu bauen. Die Ersatzbeiträge dienten unter anderem dem Bau und Unterhalt öffentlicher Schutzräume.
Warum wieder Schutzräume bauen?
Der Schutzraumbau war nie weg, die Gemeinden profitierten jahrelang von einem guten Deckungsgrad. Infolge der hohen Bautätigkeiten und des grossen Bevölkerungswachstums hat sich dieser nun in vielen Gemeinden aber zunehmend verringert. Baupflichtig sind Wohnungsbauten mit 38 oder mehr Zimmern in Gemeinden mit einem ungenügenden Deckungsgrad, oder wenn der Bau zu einem ungenügenden Deckungsgrad führt. Der Krieg in der Ukraine zeigt, dass bewaffnete Konflikte in Europa keine theoretische Gefahr sind. Auch Naturereignisse und andere Krisen unterstreichen die Bedeutung der Vorsorge. Schutzräume sind primär für den bewaffneten Konflikt ausgelegt. Im Kanton Aargau geht es darum, bestehende Schutzplätze zu erhalten und Versorgungslücken gezielt zu schliessen.
Wo ist mein Schutzplatz?
Der Kanton aktualisiert die Zuweisungsplanung wöchentlich zusammen mit dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Der Kanton publiziert zusammen mit den Zivilschutzorganisationen die Zuweisung erst auf Anordnung des Bundes.
Wann muss der Schutzraum bereit sein? Was ist erlaubt?
Schutzräume müssen innerhalb von fünf Tagen nach Anordnung durch den Bund betriebs- und bezugsbereit sein. Eine zivile Nutzung, beispielsweise als Keller oder Lagerraum, ist grundsätzlich möglich. Schutzraumhülle, Panzertüren, Abschlüsse und technische Einrichtungen müssen intakt und zugänglich bleiben. Bauliche Veränderungen sind vorgängig mit der zuständigen Behörde abzuklären. Weitere Informationen zu Schutzräumen finden Sie in der Broschüre «der Schutzraum» des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz.
Kontakt
KANTON AARGAU/Departement Gesundheit und Soziales
Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz
Koordination Zivilschutz
Rohrerstrasse 7, Postfach, 5001 Aarau
Tel. 062 835 46 46/kzs@ag.ch
Für alle weiteren Fragen rund um Ihr Wohneigentum kontaktieren Sie uns:
HEV Fricktal
5070 Frick
0840 438 438
kontakt@hev-fricktal.ch
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