Hellikon nimmt einen weiteren Anlauf

  23.10.2025 Hellikon

Die Bau- und Nutzungsordnung wird nochmals traktandiert

Der Gemeinderat Hellikon lud zu einer Informationsveranstaltung über die neue Nutzungsplanung ein. Nachdem bereits zwei Ablehnungen zu Buche stehen, soll es nun vorwärts gehen. Nicht alle der recht zahlreichen Besucher gaben sich mit allen Punkten in der Vorlage zufrieden.

Hans Zemp

Einleitend zeigte Gemeindeammann Thomas Rohrer den Verlauf der Entwicklung der nun vorliegenden Bau- und Nutzungsordnung auf. Die im Jahr 2024 aufgelegte Vorlage hielt allen drei vorangegangenen Vorprüfungen und den intensiven Verhandlungen, wie es Rohrer formulierte, stand. Einwendungsbegehren konnten teilweise berücksichtigt werden. Hellikon wollte möglichst viel Entscheidungskompetenz im Dorf behalten. So wurden die Entwicklungsziele der Gemeinde Hellikon, die Zielsetzungen des «Räumlichen Entwicklungsleitbildes» und die bundesrechtlich geforderte Reduktion der Bauzone mit der Nutzungsplanung umgesetzt.

Am 4. April 2025 wurde die Nutzungsplanung mit dem Antrag auf kleinere Anpassungen, die auch vorgenommen werden konnten, zurückgewiesen. Die neue Vorlage erlebte am 6. Juni 2025 eine erneute Abfuhr. In der Folge wollte der Gemeinderat das Traktandum dem ab 2026 neu amtierenden Gemeinderat überlassen. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung (BVU), forderte aber den Gemeinderat auf, eine erneute Beschlussfassung über die Gesamtrevision der Nutzungsplanung durchzuführen. Sich auf den § 14 Gesetz Raumentwicklung und Bauwesen stützend müsse bei einem Nein dem Regierungsrat eine Ersatzvornahme beantragt werden. Darum will der Gemeinderat das Geschäft am 28. November 2025 nochmals zu Genehmigung vorlegen.

Was sagen die Planer dazu
Christian Brodmann, Kreisplaner, zeigte zuerst auf, warum die Nutzungsplanung erneuert werden muss. Die Gesetzgebung in den Bereichen Raumplanung, Gewässerschutz und Umweltschutz, aber auch die Waldgesetzgebung und der kantonale Richtplan hätten in den letzten 30 Jahren starke Änderungen erfahren. Darum sei «Hellikon nicht mehr aktuell». Harmonisierungen und Termine seien, da nicht überall umgesetzt, vorzunehmen. Die aktuelle Bauzone müsse, da zu gross, reduziert werden. Natur- und Landschaftsschutz, Richtplanumsetzung und Bewirtschaftungsvorgaben müssten umgesetzt werden. Wichtig ist ihm auch die Aktualisierung und Anwendung von ISOS (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder). Eine zeitgemässe Vorlage schaffe Rechtssicherheit und fördere die Entwicklung.

Man muss gute Vorlagen schaffen
Daniel Kolb, Leiter Abteilung Raumentwicklung und Chef Kreisplaner, zeigt auf, dass die BNO aus dem Jahr 1995 wegen der immer zahlreicheren Vorschriften heute Unsicherheiten schaffe und man mit den Gemeinden gute Vorlagen für die weitere Entwicklung schaffen müsse.

Auch Hellikon unterliege der Planungspflicht. Bei einer weiteren Ablehnung der Vorlage drohe Ersatzvornahme. Das wolle man aber unbedingt verhindern und die nochmals gegebene Chance an der Wintergmeinde sollte gepackt werden. Wenn man nicht mit allen Punkten des Planwerkes einverstanden sei, könne man in Teilbereichen an der Gemeindeversammlung Rückweisung beantragen. Das Planwerk würde aber nach dem Basisbeschluss stehen. Anpassungen seien so nach wie vor denkbar. Man dürfe das Gesamtwerk aber deswegen nicht in Frage stellen.

Ausgedehnte Diskussion erlebte anschliessend das Sägerei-Areal. Damit dort etwas gebaut werden kann, muss eine zentrumsnahe Entwicklungszone definiert werden. Aber auch im Gebiet Riemet wurde schon viel geplant und nichts umgesetzt, sagt Stefan Hasler.

In Hellikon muss aber im Rahmen des verdichteten Bauens die Einwohnerdichte im Auge behalten werden. Diese liegt bei 40 Personen pro Hektar.

Zusammenfassend wurde nochmals darauf hingewiesen, dass es vorteilhaft ist, der Erschliessungspflicht selber nachzukommen und man auf das Diktat aus Aarau verzichten soll. Rückweisungsanträge bleiben möglich. Ein demokratischer Beschluss sei allem andern vorzuziehen.


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