Doppelverdiener-Paare, die im Konkubinat leben, sind einzeln steuerpflichtig. Das heisst, dass der Steuersatz aufgrund der einzelnen, individuellen Einkommen festgelegt wird. Bei den rund 70 Prozent Doppelverdiener-Ehepaaren hingegen werden die beiden Einkommen zusammengezählt ...
Doppelverdiener-Paare, die im Konkubinat leben, sind einzeln steuerpflichtig. Das heisst, dass der Steuersatz aufgrund der einzelnen, individuellen Einkommen festgelegt wird. Bei den rund 70 Prozent Doppelverdiener-Ehepaaren hingegen werden die beiden Einkommen zusammengezählt und die Summe bestimmt den Steuersatz. Weil der Steuersatz mit dem Einkommen ansteigt (Progression), zahlen Ehepaare für das gleiche Doppel-Einkommen mehr Steuern als Konkubinatspaare. Diese «Heiratsstrafe» bezeichnete das Bundesgericht schon vor über 40 Jahren als nicht verfassungskonform. Sie soll nun endlich abgeschafft werden. Das Instrument dazu ist die Individualbesteuerung, über die wir am 8. März abstimmen. Ehepaare sollen, wie Konkubinatspaare, einzeln besteuert werden.
Rund 50 Prozent der Steuerpflichtigen profitieren von der Reform, für 36 Prozent ändert sich nichts und rund 14 Prozent, vor allem Einverdienerpaare mit hohen Einkommen, werden etwas stärker belastet. Die Individualbesteuerung hat zudem noch einen positiven Nebeneffekt: Die zusätzlichen Steuererklärungen bei Änderung des Zivilstandes – Heirat, Trennung, Scheidung, Verwitwung – entfallen alle. Damit fällt ein mühsames Stück Bürokratie weg und die Zusatzbelastung der Steuerämter während der Übergangsphase wird mindestens teilweise kompensiert. Wie die Aargauer Zeitung kürzlich publiziert hat, bringt die Individualbesteuerung – verglichen insbesondere mit Splitting-Modellen zur Elimination der Heiratsstrafe – auch die kleinsten Steuerausfälle mit sich.
Ein JA zur Individualbesteuerung entspricht einem modernen Eheverständnis, wie es 1985 im neuen Eherecht festgeschrieben wurde und schafft die ungerechte Heiratsstrafe im Steuersystem ab.
Stéphanie Mörikofer-Zwez, Kaiseraugst