Gesamtrevision der Nutzungsplanung Laufenburg
09.07.2024 LeserbriefeDie Gesamtrevision der Nutzungsplanung in Laufenburg bewegt. Der Vorstand der «Mitte Laufenburg» hat sich intensiv mit dem Vorschlag zur Revision der Nutzungsplanung beschäftigt und die umfangreiche Dokumentation studiert.
Im neuen Bauzonenplan des Ortsteil ...
Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung in Laufenburg bewegt. Der Vorstand der «Mitte Laufenburg» hat sich intensiv mit dem Vorschlag zur Revision der Nutzungsplanung beschäftigt und die umfangreiche Dokumentation studiert.
Im neuen Bauzonenplan des Ortsteil Laufenburg fällt ein rund eine Hektare grosses Grundstück (Meier-Konrad Areal) mitten in der Bauzone auf. Es soll weiterhin Landwirtschafsfläche bleiben und nicht eingezont werden. Diese Entscheidung ist unverständlich, da die Gemeinde von diesem zusätzlichen Bauland erheblich profitieren würde, da mehr Fläche für Wohnraum zur Verfügung stehen würde. Das Gebiet ist inmitten der Bauzone, optimal gelegen und nahe zum öffentlichen Verkehr. Es ist heute verpachtet, es ist daher kein Eigenbewirtschaftungsbetrieb mehr. Die Gemeinde hat sich bereits an den Kosten zur Erschliessung beteiligt. Bevor eine derart zentrale Fläche nicht eingezont ist, wird eine allfällige Einzonung von weiteren Flächen in Laufenburg wohl praktisch unmöglich. Die Mitte fordert darum die Einzonung in die Wohnzone W3.
Zu Diskussionen unter den Vorstandsmitgliedern sorgte das Areal des Kindergartens Dürrenbächli, das als Wohnzone zweigeschossig W2 kategorisiert wurde, obwohl es sich direkt am Rande der Zone W3 befindet. Die Mitte forderte die Aufzonung zu W3. Das würde den Bau eines zusätzlichen Stockwerks ermöglichen und den Wert der Parzelle, die sich im Gemeindebesitz befindet, deutlich steigern, damit einen Mehrwert für Laufenburg schaffen und dem Gebot nach verdichtetem Bauen nachkommen.
Im Entwurf der revidierten Bauund Nutzungsordnung fallen die Paragraphen 51, 52 und 53 auf, die die Mobilitätsplanung betreffen und unter anderem detaillierte Vorschriften zur Gestaltung und Bewirtschaftung von Parkierungsanlagen enthalten. Solche Regelungen mögen in Grossstädten sinnvoll sein, sind jedoch für eine eher ländlich geprägte Gemeinde wie Laufenburg überflüssig. Eine vergleichbare Gemeinde in der Region, zum Beispiel Stein, kennt keine derartigen Regelungen. Die Mitte Laufenburg for- dert daher die ersatzlose Streichung dieser drei überflüssigen Paragraphen. Auf der positiven Seite begrüsst der Vorstand der «Mitte» die reduzierte Pflicht zur Erstellung von Gestaltungsplänen, die nur noch wenige Gebiete betrifft. Dies erleichtert und beschleunigt die Planung und Umsetzung eines Projektes. Auch die Tatsache, dass der Gasthof Schützen nicht mehr unter kommunalem Schutz stehen soll und auf der Parzelle nun bis zu sechs Stockwerke hoch gebaut werden kann, schafft neue Möglichkeiten für die Erarbeitung eines Projektes.
Ebenso unterstützt der Vorstand die Ausscheidung der Gewerbezone Matt im Ortsteil Sulz, die dem lokalen Gewerbe die Möglichkeit gibt, sich vor Ort zu entwickeln und zu expandieren. Zusammenfassend erkennt «Die Mitte Laufenburg» an, dass es in der Gesamtrevision der Nutzungsplanung positive Fortschritte gibt, sieht jedoch dringenden Handlungsbedarf bei obengenannten Punkten. Eine ausgewogene und zukunftsorientierte Nutzungsplanung ist entscheidend und wird die Entwicklung von Laufenburg auf Jahre hinaus prägen.
CHRISTIAN WINTER, PRÄSIDENT «DIE MITTE LAUFENBURG»