Gesamtrevision der Nutzungsplanung beginnt von vorne
11.06.2025 HellikonHellikon lehnt Vorlage deutlich ab: Die seit der Rückweisung vom 4. April 2025 leicht modifizierte Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsplanung fand nach langer Diskussion auch diesmal keine Mehrheit in der Versammlung und wurde deutlich abgelehnt. Alle anderen Vorlagen erhielten ...
Hellikon lehnt Vorlage deutlich ab: Die seit der Rückweisung vom 4. April 2025 leicht modifizierte Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsplanung fand nach langer Diskussion auch diesmal keine Mehrheit in der Versammlung und wurde deutlich abgelehnt. Alle anderen Vorlagen erhielten deutliche Zustimmung.
Hans Zemp
Am 4. April haben die Helliker an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung die Vorlage der Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsplanung in geheimer Abstimmung zurückgewiesen (die NFZ berichtete). Der Gemeinderat hat sich mit der Sache nochmals auseinandergesetzt und in die nun zur Genehmigung stehende Vorlage leichte Modifizierungen aufgenommen. So wurden Art. 36 und 52 (Absprachen mit der Bauherrschaft) sowie Art. 19 Abs. 4 (Erhalt der bestehenden Feldschuppen) ergänzt. Gemeindeammann Thomas Rohrer liess verlauten, dass im Nachgang zur Zurückweisung viele Gespräche zu den geltenden Kompetenzen und Gesetzen geführt wurden. Vieles konnte man klären. Die Vorlage entspreche der aktuellen Gesetzgebung, werde der Aktualisierung des Bauinventars gerecht und sehe die Aufteilung der Dorf kernzone in die Dorfkernzone 1 und Dorfkernzone 2 vor. Die BNO, der Bauzonenplan und der Plan Kulturland sind Bestandteile der Vorlage.
«Die ISOS-Pflicht ist eine Blackbox»
In der Diskussion stellte sich sehr schnell heraus, dass die ISOS-Bestimmungen (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) sauer aufstossen. Einem Votanten fehlt einerseits die Unterstützung der Gemeinde und das Ganze unterliege der Willkür. Die Vorlage des Gemeinderates sei zu 98 Prozent gut. Es seien zum Rest weitere Abklärungen zu machen. Eine Verabschiedung müsse der Optimierung und damit verbunden auch der Rechtssicherheit dienen. Die daraus entstehenden Kosten, meist auch Mehrkosten, blieben so schon an den Leuten hängen.
Rohrer meinte dazu, dass die Gemeinde in diesem Bereich nichts machen könne, weil man mit einer BNO ISOS nicht übersteuern könne. Der Gemeinderat könne unterstützen, aber nicht durchwürgen, weil ISOS überlagert sei. Am Rand vermerkt stellte man fest, dass ISOS schon alt sei und überarbeitet werde. Und weil man momentan schon nicht mehr alles einhalten könne, sehe man in Hellikon die Einteilung der Dorfkernzonen in eine Zone 1 und eine Zone 2 vor. So lasse sich ein Weg finden. Ein Votant stellte fest, dass Artikel 5 «Wischi-Waschi» und für die Landwirtschaft nicht brauchbar sei. Zu viele Kompetenzabgrenzungen seien zu vage, nicht klar und damit eben nicht brauchbar.
Zurück auf Feld eins
Die Diskussion nahm reichlich Zeit in Anspruch. Dem Antrag aus der Versammlung auf geheime Abstimmung wurde dann klar zugestimmt. In der Abstimmung wird die vorliegende Nutzungsplanung mit 82 Nein-Stimmen zu 52 Ja bei einer Enthaltung deutlich abgelehnt. Damit beginnt das Ganze von vorne. Ein vom Gemeinderat beantragter Zusatzkredit II für die Gesamtrevision der BNO wird mit 71 Nein zu 50 Ja ebenfalls abgelehnt.
An den Gemeinderat wurde ebenso der deutliche Wunsch herangetragen, dass das in diese Revision involvierte Planungsbüro auszuwechseln sei.
Alle anderen Begehren an die Versammlung erhielten grossmehrheitliche Zustimmung. Die Rechnung 2024 der Einwohnergemeinde schloss mit einem Mehraufwand von 293 500 Franken ab. Die Fremddarlehen lagen per Ende 2024 bei 2,8 Millionen Franken und damit 0,4 Millionen Franken tiefer als im Vorjahr. Aus dem Finanzausgleich durfte man 368 000 Franken verbuchen. Mit 70 000 Franken Verpflichtungskredit soll der Strassenunterhalt der Gemeindestrasse Bürgler ausgeführt und lastwagentauglich gemacht werden.
Mit verschiedenen Informationen zum Feuerwehrmagazin, zur Wasserversorgung Wabrig und zur Beschaffung des Gemeindefahrzeuges konnte Rohrer die Versammlung nach zweieinhalb Stunden schliessen.