Gemeinderat wagt zweiten Versuch
03.06.2025 HellikonAn einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im April haben die Helliker Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Gesamtrevision der Nutzungsplanung zurückgewiesen. Jetzt bringt der Gemeinderat die Vorlage nochmals – mit wenigen Anpassungen.
Valentin Zumsteg
...An einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im April haben die Helliker Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Gesamtrevision der Nutzungsplanung zurückgewiesen. Jetzt bringt der Gemeinderat die Vorlage nochmals – mit wenigen Anpassungen.
Valentin Zumsteg
Es ist intensiv diskutiert worden, doch am Ende war die Sache klar: An der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 4. April haben die Helliker die Gesamtrevision der Nutzungsplanung mit 78 Ja zu 57 Nein zurückgewiesen. Dies geschah in geheimer Abstimmung. «Während der Versammlung wurde deutlich, dass die Planung insgesamt für die Bevölkerung noch nicht mehrheitsfähig ist», hielt Gemeindeschreiber Edoardo Carrico im Anschluss fest.
«Intensive Verhandlungen mit dem Kanton»
Jetzt probiert es der Gemeinderat erneut: «Seit der Reform des Raumplanungsgesetzes vor über zehn Jahren ist dieses auch in kleinen Gemeinden angekommen. Der Bund und der Kanton geben dabei die Rahmenbedingungen vor, welche die Gemeinden umsetzen müssen. Für kleine Gemeinden wie Hellikon bleibt kaum Spielraum für eigenständige Raumentwicklung», heisst es dazu in der Botschaft zur kommenden Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 6. Juni. Die Revision der Bau- und Nutzungsordnung sei vergleichbar mit einem Uhrwerk. Werde ein kleines Zahnrad ohne Ausgleich entfernt, drohe das Ganze zu versagen. «Der Gemeinderat sieht es als seine Pflicht, bis auf wenige Anpassungen, diese stabile Revision in ihrer gleichbleibenden Form erneut zur Abstimmung vorzulegen, um das erreichte Gleichgewicht zu erhalten und strengere Vorgaben zu vermeiden.» Wie Gemeindeammann Thomas Rohrer gegenüber der NFZ ausführt, habe es intensive Gespräche mit dem Kanton gegeben. Seit der Versammlung im April seien aber nur marginale Änderungen vorgenommen worden. «Bei der Schutzzone haben wir drei Artikel konkretisiert.» Zum einen gehe es dabei um den Erhalt von rechtmässig erstellten Feldschöpfen, zum anderen wird festgehalten, dass Fachgutachten nur nach Rücksprache mit der Bauherrschaft eingeholt werden (betrifft zwei Artikel). «Das ist eigentlich selbstverständlich, jetzt aber festgehalten», so Rohrer. Zusätzliche Abklärungen wurden zur Frage durchgeführt, ob die Ausdehnung der kantonalen Landschaftsschutzzone oder des nationalen Inventars der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) im Kompetenzbereich des Gemeinderates oder der Gemeindeversammlung liegt. Dabei konnte bestätigt werden, dass dies nicht der Fall ist.
Weniger auszonen
Ursprünglich sollte Hellikon über eine Hektare Bauland auszonen, wie Rohrer weiter schildert. Jetzt ist vorgesehen, einen Teil davon in die Grünzone zu legen. Damit bleibt es in der Bauzone, kann aber vorerst nicht überbaut werden.
Am kommenden Freitag entscheiden die Hellikerinnen und Helliker nun also nochmals über diese zentrale Vorlage. Es dürfte wieder intensive Diskussionen geben. Was passiert aber, falls die Versammlung das Geschäft erneut zurückweist respektive ablehnt? «Bei einer Rückweisung oder Ablehnung wird die BNO-Revision in der folgenden Gemeindeversammlung erneut zur Abstimmung traktandiert. Der Gemeinderat ist gesetzlich verpflichtet, eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung vorzunehmen, da die aktuelle BNO über 30 Jahre alt ist und den vorgesehenen Planungshorizont von 15 Jahren deutlich überschritten hat», erklärt Gemeindeschreiber Edoardo Carrico. Im Zusammenhang damit steht auch der Zusatzkredit II über 80 000 Franken für die Weiterbearbeitung der Gesamtrevision Nutzungsplanung, welchen der Gemeinderat der Versammlung ebenfalls unterbreiten wird. Ursprünglich genehmigten die Stimmbürger von Hellikon im Jahr 2017 einen Kredit in der Höhe von 235 000 Franken für die Gesamtrevision. 2022 folgten weitere 80 000 Franken in Form eines Zusatzkredites I. «Bezüglich der Finanzierung schätzt der Gemeinderat im Minimum den gleichen Arbeitsaufwand, den er als Ausgangslage für den Zusatzkredit I verwendet hatte», heisst es dazu. «Die Folgekosten sind nicht abschätzbar, da sie von der Überprüfung beim Kanton sowie dem Abstimmungsverhalten der Gemeindeversammlung und dem Genehmigungsverhalten des Regierungsrates abhängig sind.»
Einwohnergemeinde-Versammlung Hellikon, Freitag, 6. Juni, um 20 Uhr in der Turnhalle. Zuvor ab 19.30 Uhr Ortsbürgergemeinde-Versammlung.