An der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag wurde die Gesamtrevision der Nutzungsplanung zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückgewiesen.
An der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag stellte der Gemeinderat den Antrag, der ...
An der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag wurde die Gesamtrevision der Nutzungsplanung zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückgewiesen.
An der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag stellte der Gemeinderat den Antrag, der Gesamtrevision der Nutzungsplanung, bestehend aus Bauzonenplan, Kulturlandplan und Bau- und Nutzungsordnung, zuzustimmen. Stattdessen wurde das Geschäft mit 78 Ja-Stimmen zu 57 Nein-Stimmen zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückgewiesen. «Während der Versammlung wurde deutlich, dass die Planung insgesamt für die Bevölkerung noch nicht mehrheitsfähig ist», heisst es in einer Mitteilung der Gemeinde Hellikon. Zuvor stimmte die Versammlung mit grosser Mehrheit für einen Ordnungsantrag auf geheime Abstimmung.
Anstrengungen anerkannt
Obwohl ein Antrag auf Rückweisung der gesamten Planung bereits vorlag, entschied der Gemeinderat, die Teilanträge materiell zu behandeln und weitere Punkte an der Versammlung zu diskutieren. Dies ermöglichte dem Gemeinderat, zahlreiche Rückmeldungen für eine mögliche zweite Gemeindeversammlung zu sammeln. «Die abschliessende Rückweisung der gesamten Planung mit 78 Ja-Stimmen zu 57 Nein-Stimmen war nicht als Misstrauensvotum gegenüber dem Gemeinderat zu verstehen», heisst es in der Mitteilung. «Die grossen Anstrengungen des Gemeinderates wurden anerkannt und wertgeschätzt. Rückblickend zeigt sich, dass in zahlreichen Sitzungen und Hunderten von Arbeitsstunden die Mitwirkungsbeiträge der Bevölkerung im Rahmen des Ermessensspielraums weitgehend berücksichtigt wurden.»
Nach der Revision des nationalen Raumplanungsgesetzes vor gut zehn Jahren sei dieses nun auch in kleinen, ländlichen Gemeinden angekommen, schreibt die Gemeinde Hellikon. «Der Bund legt die Rahmenbedingungen fest, die Kantone konkretisieren und die Gemeinden setzen um. Die komplexen Themen wie der haushälterische Umgang mit dem Boden, die innere Verdichtung, die Bauzonendimensionierung (Nicht-Einzonungen) und überlagerte Schutzzonen überfordern sowohl die Bevölkerung als auch den Gemeinderat und bieten wenig Spielraum für eine autonome Raumentwicklung in ländlichen Regionen wie Hellikon.» An der Versammlung nahmen 139 (22 Prozent) von insgesamt 623 Stimmberechtigten teil. (mgt/nfz)