Roman Kym, Mitglied der Finanzkommission seit 2022, hat aus beruflichen Gründen seine Demission bekannt gegeben. Gemäss Gesetz über die politischen Rechte ist für den Sitz in der Finanzkommission eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2026/29 durchzuführen. Der ...
Roman Kym, Mitglied der Finanzkommission seit 2022, hat aus beruflichen Gründen seine Demission bekannt gegeben. Gemäss Gesetz über die politischen Rechte ist für den Sitz in der Finanzkommission eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2026/29 durchzuführen. Der Gemeinderat ordnet den 1. Wahlgang auf den 10. Januar 2027 an. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften sind Wahlvorschläge von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei bis zum 44. Tag vor dem Hauptwahltag, demnach bis spätestens am Freitag, 27. November 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage wallbach.ch/Aktuelles heruntergeladen werden. Wer sich bis am 27. September 2026 anmeldet, wird als Kandidat/Kandidatin auf einem amtlichen Informationsblatt aufgeführt, das den Wahlunterlagen beigelegt wird. Es wird aber auf den Grundsatz verwiesen, dass im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann, auch wenn er/sie nicht angemeldet ist. Wird hingegen nur eine wählbare Kandidatin/Kandidat vorgeschlagen, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der angemeldete Kandidat bzw. die angemeldete Kandidatin vom Gemeinderat als in stiller Wahl gewählt erklärt. (mgt)