Ein Grundstück in sensibler Lage
19.04.2025 WirtschaftEs ist nicht der erste Anlauf, zu einem konkreten Bauprojekt kam es bisher aber nicht. Diesmal soll es anders werden. Nachdem das Mitwirkungsverfahren und die kantonale Vorprüfung abgeschlossen sind, liegt der Gestaltungsplan «Grabengärten» jetzt auf der Stadtkanzlei in ...
Es ist nicht der erste Anlauf, zu einem konkreten Bauprojekt kam es bisher aber nicht. Diesmal soll es anders werden. Nachdem das Mitwirkungsverfahren und die kantonale Vorprüfung abgeschlossen sind, liegt der Gestaltungsplan «Grabengärten» jetzt auf der Stadtkanzlei in Laufenburg öffentlich auf.
Simone Rufli
Das Grundstück mit einer Fläche von 4203 m2 befindet sich am «Stadtgraben» und damit am Rand der historischen Stadtmauer der Altstadt. Begrenzt wird das Areal durch den Stadtgrabenweg, die Strasse «Schimelrych» und die Baslerstrasse (K130), der Fussweg «Badstube» führt direkt zur Altstadt. Das Grundstück ist im Besitz der Gärtnerei Leuenberger AG.
Noch gilt auf dem Areal der Gestaltungsplan «Hinterer Wasen – Grabengärten», welcher per 20.11.2002 durch den Regierungsrat genehmigt wurde und nach wie vor rechtskräftig ist. Warum es nun einen neuen Gestaltungsplan braucht, geht aus dem Planungsbericht der Firma Planar AG hervor, der den umfangreichen Akten und Plänen beiliegt. Dort heisst es: «Infolge veränderter Rahmenbedingungen ist ein Ausbau der Gärtnereigebäude heute nicht mehr das Richtige. Vielmehr besteht Bedarf nach Wohnraum, wofür das Areal Leuenberger mit seiner zentralen und doch ruhigen Lage bestens geeignet ist. Veränderte Nutzungen auf dem Areal gegenüber dem rechtskräftigen Gestaltungsplan bedürfen einer Teiländerung des Gestaltungsplans. Der rechtskräftige Gestaltungsplan wird deshalb teilweise durch den neuen Gestaltungsplan «Grabengärten» ersetzt.» Bis anhin war das Gebiet der Spezialzone «Hinterer Wasen – Grabengärten» zugeteilt. Im Rahmen einer BNO (Bau- und Nutzungsordnung) -Revision soll das Gebiet in die neu geschaffene «Vorzone Altstadt» eingeteilt werden (gemischte Nutzung mit Schwerpunkt Wohnen). Die Vorzone Altstadt ist für Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Pf lanzgärten, Garten- sowie Parkierungsanlagen bestimmt. Zulässig sind nicht störende sowie mässig störende Betriebe, heisst es dazu im Planungsbericht.
Begleitung durch Kantonsarchäologie
Weil im Planungsperimeter auch – bereits aktenkundig – Reste einer römischen Strassensiedlung und Reste einer Erweiterung der Stadtbefestigung aus dem 17. Jahrhundert liegen und nicht ausgeschlossen werden könne, dass bei den Bauarbeiten bisher unbekannte archäologische Hinterlassenschaften aufgedeckt werden, ist eine Baubegleitung durch die Kantonsarchäologie vorgesehen.
Aufgrund der verschiedenen Herausforderungen bei der Arealentwicklung (Bebauung, Freiraum, Verkehr und Nutzung), «insbesondere aufgrund der sensiblen Lage des Grundstücks», wurde im Vorfeld des Gestaltungsplanverfahrens mit den beteiligten Akteuren bereits ein Workshopverfahren durchgeführt. Aus diesem Prozess ist die Variante «Städtebau» hervorgegangen. Sie wurde zur Grundlage für den neuen Gestaltungsplan. In der Variante «Städtebau» sind drei Baukörper vorgesehen, welche so angeordnet werden, dass der Stadtgraben auch zukünftig von Bauten freigehalten wird und den Bewohnerinnen der Altstadt-Häuser die Nutzung der Graben-Gärten ermöglicht wird. Der Stadtrat und die Fachkommission Stadtgestaltung sind seit Beginn in die Projektentwicklung involviert.
Alles weitere auf Ebene Baugesuch
Der laufende Planungsprozess ist nicht der erste Anlauf. Zu einem konkreten Bauprojekt kam es bisher nicht. Insbesondere die historische bauliche Umgebung führte zu kontroversen Diskussionen und schwierigen Verhandlungen. Nach längerem Planungsstopp beauftragten Martin und René Leuenberger, Geschäftsführer der Leuenberger AG, den Architekten Peter Stocker (artune AG), verschiedene Projektideen für eine Wohnüberbauung unter Rücksichtnahme auf den historischen Kontext auszuarbeiten.
Mit Schreiben vom 20. Februar 2025 liegt der abschliessende Vorprüfungsbericht des Kantons vor. Er attestiert dem Gestaltungsplan, die Genehmigungsanforderungen an Nutzungspläne zu erfüllen. Voraussetzung für die Genehmigung des Gestaltungsplans ist die Rechtskraft der künftigen Bau- und Nutzungsordnung der Stadt, die derzeit revidiert wird. «Die Qualitätssicherung bezüglich Architektur und Gestaltung wird auf die Ebene Baugesuch verlagert und mittels einem späteren Fachgutachten gesichert», heisst es in der fachlichen Stellungnahme des Architekturbüros Tschudin + Urech.
Gestaltungsplan «Grabengärten». Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 11. April bis zum 12. Mai 2025 bei der Stadtkanzlei Laufenburg, Rathaus, Laufenplatz 145 auf und können während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Alle Unterlagen sind auch digital einsehbar: www.laufenburg.ch/publikationen