Die SwissShrimp AG kann nicht mehr gerettet werden. Über das Unternehmen ist der Konkurs eröffnet worden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlieren ihre Stellen.
Valentin Zumsteg
Die Hoffnungen haben sich zerschlagen: Das Bezirksgericht Rheinfelden hat am ...
Die SwissShrimp AG kann nicht mehr gerettet werden. Über das Unternehmen ist der Konkurs eröffnet worden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlieren ihre Stellen.
Valentin Zumsteg
Die Hoffnungen haben sich zerschlagen: Das Bezirksgericht Rheinfelden hat am Dienstag, 13. Mai, den Konkurs über die Rheinfelder SwissShrimp AG eröffnet. Dies ist dem Amtsblatt des Kantons Aargau zu entnehmen. Mit der Durchführung des Verfahrens ist das Konkursamt Aargau beauftragt worden.
«Arbeitsverhältnis aufgelöst»
Laut Informationen der NFZ haben die Mitarbeitenden am Mittwoch ein Mail mit den Unterlagen zur Konkursanmeldung erhalten. «Diese Dokumente benötigt ihr für die Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) sowie zur Geltendmachung der ausstehenden Löhne», heisst es darin. «Das Schreiben dient ausserdem als Nachweis, dass euer Arbeitsverhältnis mit der Firma aufgelöst ist.»
Die SwissShrimp AG ist schon seit längerem in finanzieller Schieflage. Am 7. März 2025 hatte der Rheinfelder Crevettenproduzent deswegen beim Bezirksgericht Rheinfelden eine Nachlassstundung beantragt. Aufgrund eines akuten Liquiditätsengpasses und der fehlenden Möglichkeit, kurzfristig weiteres Kapital zu beschaffen, sah sich der Verwaltungsrat zu diesem Schritt gezwungen (die NFZ berichtete). Das Bezirksgericht hat damals eine provisorische Nachlassstundung bis am 3. Juni genehmigt. Damit wollte sich das Unternehmen Zeit für eine mögliche Sanierung verschaffen. SwissShrimp präsentierte am 1. April mit der Firma Novaton auch einen möglichen Interessenten für die Übernahme aller Vermögenswerte.
Keine Aussicht auf Sanierung
«Während der Nachlassstundung kam dieser Erwerb nicht zustande», erklärt der provisorische Sachwalter Roland Märki auf Anfrage der NFZ. Seit Mittwoch sei das Konkursamt des Kantons Aargau mit der Durchführung des Konkursverfahrens betraut, «wozu in der Regel die Verwertung aller Aktiven durch öffentliche Versteigerung oder Freihandverkauf gehört. Dabei wird sich zeigen, wer was kaufen will.» Es habe keine Aussicht mehr auf Sanierung oder Bestätigung eines Nachlassvertrages bestanden. «Eine Sanierung muss immer finanziell tragbar sein und auch getragen werden. Dazu ist es nicht gekommen», führt Märki aus.
Mit der Konkurseröffnung verliert die SwissShrimp AG das Recht, über ihr Vermögen zu verfügen. Das Konkursamt Aargau entscheidet nun, welche operativen Tätigkeiten von wem noch ausgeführt werden sollen. Märki: «Ob und in welchem Ausmass die Aktionäre durch den Konkurs zu einem finanziellen Verlust kommen werden, wird sich nach Abschluss des Konkursverfahrens zeigen.»