Die Aargauer Regierung als Kostentreiber
27.01.2026 LeserbriefeDie höheren Gebäude- und Grundstücksteuern auf die Miet- und Pachtzinsen haben grosse Auswirkungen. Vor Jahresfrist, nach Erhalt der provisorischen Steuererklärung mit einer satten Erhöhung, erfolgte eine Nachfrage beim örtlichen Steueramt. Deren Hinweis nahm ...
Die höheren Gebäude- und Grundstücksteuern auf die Miet- und Pachtzinsen haben grosse Auswirkungen. Vor Jahresfrist, nach Erhalt der provisorischen Steuererklärung mit einer satten Erhöhung, erfolgte eine Nachfrage beim örtlichen Steueramt. Deren Hinweis nahm Bezug auf eine kantonale Weisung: provisorische Rechnungsstellung mit Erläuterungen zur Anpassung der steuerbaren Einkommen und Vermögen, und somit Delegierung an die kantonale Steuerbehörde. Die Auswirkung noch unklar, theoretisch und unvorstellbar. Im vergangenen Herbst und bis zum heutigen Datum folgt die Ernüchterung, mit dem Erhalt von Steuerwerterhöhungen für Grund- und Wohneigentum. Erhöhungen um die 100 Prozent auf Liegenschaften und über 30 Prozent auf Kultur- und Waldwirtschaftsland. Als Höhepunkt flatterte letzte Woche noch eine Erhöhung auf eine Hinterhausparzelle um sage und schreibe 316 Prozent ins Haus. Da stellt sich unmissverständlich die Frage nach Entstehung, Herkunft, rechtlichem Rückhalt und nicht zuletzt politischem Fingerspitzengefühl, nach der Ablehnung des Eigenmietwertes durch das Schweizer Volk, für dieses Vorgehen. Ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt und erst noch rückwirkend.
Die grosse Anzahl von Einsprachen, Fehler bei der Adressierung, werden von den dafür verantwort- lichen Herren Dieth und Schudel mit Kommentaren wie: bei der letzten Erhöhung gab es auch rund 7000 Einsprachen, die Adressierung und Versand erfolgten durch ein externes Unternehmen, die Wertsteigerung muss ausgeglichen werden, mit dem muss man rechnen und ist normal.
Meine Herren, aufgrund der unaufhaltsamen Kostenzunahme in diesem Bereich, geht es um x-fach höhere Beträge. Ohne aktuellen Nutzen für den Eigentümer, Bewohner oder Benutzer. Denn die finanzielle Überraschung erfolgt erst später, mit der Höhe der Grundstückgewinn-Steuern, bei einer Veräusserung oder Weitergabe, wohlverstanden auf die neuen Steuerwerte. Und dies bei kantonalen Finanzreserven von über 1 Milliarde Franken, Steuerüberschüssen und Zuschüssen (SNB) von mehreren 100 Millionen Franken jährlich. Geld, das dem Bürger für den Konsum und die Lebenshaltungskosten fehlt. Was machen ältere Personen? Meistens haben sie mangels Finanzen selbst viel Hand angelegt bei der Entstehung oder Aneignung ihres Wohneigentums. Jetzt höhere Ausgaben bei keinen neuen Einkünften dürfte schwierig werden.
Nun die Frage an die obgenannten Herren: Wie muss in diesem Fall mit den Miet- und Pachtzinsen umgegangen werden? Der HEV hat dies zum Beispiel mit dem Hypothekarischen Referenzzinssatz für Mieten, bei Änderungen festgelegt. Was empfiehlt der Kanton? Ich erwarte eine öffentliche Stellungnahme.
PETER RICKENBACH
GIPF-OBERFRICK
