Frage: In meinem Mietvertrag steht ein «Selbstbehalt» 200 Franken pro Reparatur. Nun spritzt mein Duschschlauch seitlich, und der Kühlschrank ist plötzlich tot. Mein Vermieter hat einen Kostenvoranschlag für beide Reparaturen von zusammen 350 Franken ...
Frage: In meinem Mietvertrag steht ein «Selbstbehalt» 200 Franken pro Reparatur. Nun spritzt mein Duschschlauch seitlich, und der Kühlschrank ist plötzlich tot. Mein Vermieter hat einen Kostenvoranschlag für beide Reparaturen von zusammen 350 Franken eingeholt. Er fordert nun diesen Betrag von mir. Er beruft sich dabei auf den «Selbstbehalt». Muss ich zahlen?
Antwort: Nein, jedenfalls nicht den gesamten Betrag. Das Gesetz schützt Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen: Abmachungen, die Sie gegenüber der gesetzlichen Regelung schlechterstellen, sind nichtig. Das gilt für Selbstbehalte ebenso wie für Mindestbeträge oder Listen mit angeblichen «Mieterreparaturen». Der Vermieter muss die Wohnung grundsätzlich in funktionstüchtigem Zustand halten, die Kosten trägt er. Ganz ungeschoren kommen Sie aber nicht davon. Es gibt nämlich den «kleinen Unterhalt»: Kleinigkeiten, die jeder ohne Fachwissen selbst erledigen kann, zahlen Sie auch ohne Vertragsklausel selbst, etwa einen Duschschlauch, eine Glühbirne oder eine Dichtung. Das gilt sogar, wenn nur das Alter schuld ist. Weit verbreitet ist eine Kostengrenze von 150 – 250 Franken pro Reparatur. Entscheidend ist aber nicht nur der Preis, sondern auch ob eine Fachperson nötig ist. Beim Kühlschrank ist das der Fall. Deshalb zahlt Ihr Vermieter die Reparatur auch dann, wenn sie weniger als die im Vertrag festgehaltenen 200 Franken kostet. Der Duschschlauch fällt demgegenüber unter den «kleinen Unterhalt». Den vom Vermieter veranschlagten Betrag von 350 Franken müssen Sie somit nicht in vollem Umfang bezahlen. Sie müssen nur für den Duschschlauch aufkommen, sofern Sie ihn nicht selber reparieren. Bei Streit hilft die Schlichtungsbehörde für Mietsachen kostenlos. Aufgepasst: Wer etwas unsachgemäss benutzt und beschädigt, haftet für den dadurch verursachten Schaden.
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