Demokratie haben wir uns anders vorgestellt
27.11.2025 LeserbriefeZur Revision der Bauund Nutzungsordnung Hellikon.
Die NFZ hat am 11.11.2025 zum Rücktritt von Herrn Rohrer, Gemeindeammann in Hellikon, ein Interview geführt. Schwerpunkt des Gesprächs war auch die Revision der BNO in der Gemeinde. 2018 hat der ...
Zur Revision der Bauund Nutzungsordnung Hellikon.
Die NFZ hat am 11.11.2025 zum Rücktritt von Herrn Rohrer, Gemeindeammann in Hellikon, ein Interview geführt. Schwerpunkt des Gesprächs war auch die Revision der BNO in der Gemeinde. 2018 hat der Kanton Aargau entschieden, dass die Gemeinde Hellikon zu viel Bauland besitzt und verfügte in den Randzonen einen vorläufigen Baustopp. Der Gemeinderat hat es im Anschluss daran leider nicht für nötig befunden, die Eigentümer der betroffenen Parzellen, welche ausgezont werden sollen, zu informieren. Obschon der Gemeinderat (leider) nicht verpflichtet ist, die Betroffenen zu informieren, könnte man doch der Meinung sein, dass der Gemeinderat in erster Linie für die Dorfbewohner bzw. die Eigentümer da sein sollte und nicht, um die Wünsche des Kantons zu erfüllen.
Seither wurden keine Baubewilligungen in den betroffenen Gebieten behandelt, bzw. wurde zum Vornherein kommuniziert, dass bei Einreichung eines Baugesuchs eine Planungszone verfügt werde. In anderen Gemeinden mit der gleichen Problematik sind die Eigentümer informiert worden und konnten dementsprechend reagieren. Eine Studie, in Auftrag gegeben vom BVU Kanton Aargau 2023 für die Entwicklung des Fricktals, zeigt im März 2024 klaren Handlungsbedarf. Kurz gesagt: an erster Stelle Steuerbelastung möglichst tief halten und an zweiter Stelle bereits «Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum fördern». Das wird gelinde gesagt weder vom Gemeinderat noch vom Kanton gefördert.
Hätte der Gemeinderat informiert, wäre dieser Teil der BNO längst ohne Nebengeräusche genehmigungsfähig und die betroffenen Grundstücke wären überbaut. Nun ist der Schlamassel nach sieben Jahren perfekt. Der Gemeinderat versteckt sich hinter irgendwelchen Paragrafen und dem Kanton. Im September 2025 sind 29 Anfragen für den Erwerb von unseren zwei erschlossenen Parzellen eingegangen. Es besteht auch ein Projekt mit vier EFH. Angst wird verbreitet mit Machtgehabe, vorbei an den Interessen der Einwohner von Hellikon, da an der letzten Infoveranstaltung mit Vertretern des Kantons klar mitgeteilt wurde, dass die BNO an der nächsten Gemeindeversammlung entweder angenommen wird oder der Kanton werde eine Ersatzvornahme verfügen. Demokratie haben wir uns anders vorgestellt. Wir empfehlen deshalb, die BNO an der Gemeindeversammlung vom 28.11.2025 erneut abzulehnen.
ANITA UND ISABELLA WALDMEIER, HELLIKON
