Replik auf den Leserbrief von Andreas Kägi («Peinliches Verhalten», NFZ vom 17.6.)
Mit Erstaunen habe ich den Leserbrief von Andreas Kägi zur Kenntnis genommen. Offenbar hat meine Abwesenheit an der Gemeindeversammlung Zeiningen Anlass zu ...
Replik auf den Leserbrief von Andreas Kägi («Peinliches Verhalten», NFZ vom 17.6.)
Mit Erstaunen habe ich den Leserbrief von Andreas Kägi zur Kenntnis genommen. Offenbar hat meine Abwesenheit an der Gemeindeversammlung Zeiningen Anlass zu Kritik gegeben. Dazu möchte ich Folgendes festhalten: Nach meiner Pensionierung Ende Mai befinde ich mich derzeit in den wohlverdienten Ferien. Dass ich an der Versammlung nicht persönlich teilnehmen konnte, war also keineswegs Ausdruck mangelnden Interesses. Die von mir mitinitiierte Gruppe «Für ein steuerlich attraktives Zeiningen» war vor Ort vertreten und hat sich aktiv eingebracht. Im Übrigen bin ich in Zeiningen kein Unbekannter. Auch als Kandidat für den Gemeinderat besteht keine rechtliche oder moralische Pflicht zur Teilnahme an jeder Gemeindeversammlung – wenngleich ich deren Bedeutung selbstverständlich anerkenne. Vielmehr geht es mir um ein grundsätzliches Verständnis von demokratischer Mitwirkung. Die Stimmberechtigten sind das höchste Organ der Gemeinde – nicht der Gemeinderat, nicht die Verwaltung und auch nicht einzelne Kommissionen. Es ist das gute Recht – ja sogar die staatsbürgerliche Pflicht – Missstände zu benennen, Fragen zu stellen und sich öffentlich einzubringen, besonders dann, wenn Zweifel an der Nachvollziehbarkeit behördlicher Auskünfte bestehen. Artikel 6 der Bundesverfassung verpflichtet jeden Bürger, sich in öffentlichen Angelegenheiten zu engagieren. Ich setze mich weiterhin für eine transparente, bürgernahe und finanzpolitisch verantwortungsbewusste Gemeindepolitik ein – und erachte den offenen, sachlichen Diskurs als wichtigen Pfeiler unserer Demokratie.
THOMAS BÖRLIN, ZEININGEN