Per 1. August 2026 tritt im Kanton Aargau das totalrevidierte Volksschulgesetz in Kraft. Neu wird eine obligatorische Sprachstandserhebung für Kinder eineinhalb Jahre vor dem Kindergarteneintritt eingeführt, mit dem Ziel, Kinder mit sprachlichem Unterstützungsbedarf frühzeitig ...
Per 1. August 2026 tritt im Kanton Aargau das totalrevidierte Volksschulgesetz in Kraft. Neu wird eine obligatorische Sprachstandserhebung für Kinder eineinhalb Jahre vor dem Kindergarteneintritt eingeführt, mit dem Ziel, Kinder mit sprachlichem Unterstützungsbedarf frühzeitig zu fördern. Die Umsetzung liegt bei den Gemeinden.
Der Gemeinderat Wittnau hat an seiner Sitzung vom 11. Mai zur Vorbereitung der kommunalen Umsetzung die Arbeitsgruppe «Sprachförderung» eingesetzt und folgende Mitglieder gewählt: Martina Roth, Spielgruppenleiterin, Sybille Märki, Schulleiterin, Sünja Studer, Schule Wittnau, Oliver Hassler, Gemeinderat.
«Die Arbeitsgruppe erarbeitet ein kommunales Konzept zur Umsetzung der obligatorischen Sprachstandserhebung und frühen Sprachförderung und prüft Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern sowie eine mögliche Zusammenarbeit mit benachbarten Gemeinden. Sie verfügt über keine eigenen Entscheidungsbefugnisse und stellt Antrag an den Gemeinderat», heisst es in der Mitteilung des Gemeinderats.
(mgt/nfz)