Altersarmut
23.07.2026 RatgeberAltersarmut
Gemäss Bundesamt für Statistik sind 1,4 Millionen Personen in der Schweiz armutsgefährdet. Rund 743 000 Personen, d.h. 8,4% von der Gesamtbevölkerung sind bereits betroffen. Gemäss Caritas-Statistik sind davon 15,2% über ...
Altersarmut
Gemäss Bundesamt für Statistik sind 1,4 Millionen Personen in der Schweiz armutsgefährdet. Rund 743 000 Personen, d.h. 8,4% von der Gesamtbevölkerung sind bereits betroffen. Gemäss Caritas-Statistik sind davon 15,2% über 65-Jährige. Einzelpersonenhaushalte und Frauen sind häufiger betroffen. Dies, weil es meist kein Doppelverdiener-Paar war und somit auch keine Zweit-Rente oder Zweit-Ersparnis vorhanden sind.
Verschiedene Gründe führen dazu, dass jemand im AHV-Alter in die Armutsfalle tappt. Beim Aufzählen aller Einzelfälle und Armutsbereiche ergibt sich eine bemerkenswert grosse Gruppe. Armut nimmt in der Schweiz zu und ist ein Tabu-Thema. Man spricht nicht darüber, und sie ist sehr versteckt. Eine armutsbetroffene Person kann ihr Leben nicht frei gestalten, denn sie ist stark eingeschränkt in ihren Entscheidungen. Ein typischer Fall, der finanzielle Neuorientierung erfordert, ist, wenn jemand kurz vor 60 die Stelle verliert, es dann rasch um Frühpensionierung geht, die Scheidung endlich vorüber ist und die effektiven Zahlen vorliegen. Aussagen wie «Personen im hohen Alter benötigen ja kein Geld mehr», ist alltäglich, wenn auch nicht wahr. Dass über 60-Jährige, die keine Arbeitsstelle mehr finden, sich mehr auf das «Häusliche» konzentrieren und sich den vermeintlich gemütlichen Balkonien-Ferien widmen, ist an der Tagesordnung. Restaurantbesuche oder Skifahren fallen weg. Sich in einer solchen Abwärtsspirale zu bewegen, ist eine Kunst der Stoa.
Ergänzungsleistungen
Um die einengende Finanzlage etwas zu entschärfen, ist – um folgend einige Hinweise zu geben – der Bezug von Ergänzungsleistungen eine Möglichkeit. Diese erhalten Personen, die eine Rente der Alters- und Hinterbliebenenversicherung oder der Invalidenversicherung beziehen, davon aber nicht leben können. Durchschnittlich liegt diese bei einem Gesamt-Renteneinkommen unter ca. CHF 40 000.—pro Jahr und einem Vermögen unter ca. CHF 40 000.—bis 100 000.–. Der Richtwert ist kantonal geregelt und variiert sogar innerhalb der Gemeinden.
Prämienverbilligung Krankenversicherung
Diese Zuschüsse erhält man relativ rasch und unkompliziert, sobald man ein tiefes Einkommen (Alleinstehende ca. CHF 40 000.–) und kaum Vermögen hat, je nach Kanton und Wohnort sind Freibeträge möglich. Die SVA rechnet es genau aus.
Hilflosenentschädigung
Diese Beiträge erhalten Personen, die hilfsbedürftig sind, d.h. nicht alleine ohne Hilfe leben können. Sie ist unabhängig von Einkommen und Vermögen und bei der SVA/IV anzufragen. Man erhält diese zusätzlich zu anderen Unterstützungszahlungen.
Sozialhilfe
Diese Unterstützung ist altersunabhängig und erfolgt, sobald man effektiv keine Einnahmen mehr hat und auch kein Vermögen. Mit Bezug einer AHV/IV-Rente im Alter wird über die Sozialhilfe auch ein Pflegeheim finanziert, sofern die Rente und Ergänzungsleistungen nicht ausreichen. Je nach Kanton können Schulden aufgebaut werden. Gemäss Gesetz können Kinder von pflegebedürftigen Eltern zu Beitragszahlungen verpflichtet werden, sofern sie selber über ein hohes Einkommen und Vermögen verfügen oder eine vorgängige Erbschaft der Eltern erhalten haben (Überschreibung Immobilie, Erbvorbezug).
Wohnen
Es ist übrigens schwierig, mit 80 Jahren noch eine Mietwohnung zu finden. Oft melden sich so viele jüngere Personen, Paare und Familien für günstige Wohnungen, dass man als ältere Person kaum berücksichtigt wird. Hintergründige Begründung ist das Risiko, dass die betagte Person nicht mehr so lange verbleibt. Hilfreich ist, flexibel zu bleiben und sich rechtzeitig eine kleinere und günstigere Mietwohnung suchen, wenn auch in entfernteren Gegenden. Immobilienbesitzer können ihre Wohnung oder Haus gegen Wohnrecht verkaufen und mit dem Kapitalzuwachs noch einige Jahre oder lebenslänglich im eigenen Heim verbleiben.
Diverse Angebote
Organisationen wie Caritas, Heilsarmee, Stiftungen sowie die Gemeindeverwaltung sind gute Anlaufstellen, wenn man in eine finanziell prekäre Situation gerät. Zudem ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ebenfalls sofort unterstützungsbereit bei Problemen mit Finanzen, Treuhand, Wohnen und Gesundheit. Sie ist zuständig für alle Altersgruppen.
Soziales Umfeld
Das soziale Umfeld ist für eine gesunde und frohe Natur des Menschen essenziell, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben unabdingbar. Viele Bereiche lassen sich mit Freiwilligeneinsatz organisieren. Senioren-Clubs, Vereine und private Gruppen organisieren gemeinsame Ausflüge oder Events, sodass man sich rasch integrieren kann. Hier liegt es an jedem Einzelnen, ein Netzwerk oder Nachbarschaftshilfe zu suchen und zu pflegen.
Jacqueline Zesiger Executive MBA HSG CAS Palliative Care, Universität Luzern EMR-zertifiziert www.sanavite.ch / info@sanavite.ch
Jacqueline Zesiger ist Betriebswirtschafterin (Executive MBA HSG und CAS Palliative Care sowie EMR-zertifiziert) und seit vielen Jahren selbstständige Beraterin. Es ist ihr ein Anliegen, diese Tätigkeit im Rahmen von Unterstützung und Zusammenwirken auszuüben. Für weitergehende Fragen und Unterstützung erreichen Sie Jacqueline Zesiger wie folgt: info@sanavite.ch oder rufen an unter Tel. 079 444 14 40

