Michel Schnarwiler kandidiert für den Gemeinderat Wittnau
Noch sind sie zu viert: Frau Gemeindeammann Denise Schmid, Vizeammann Niklaus Beck, Martina Roth und Oliver Hassler. Seit Freitag aber ist klar: am 8. März wird der fünfte Sitz im Gemeinderat vergeben. Ob nur ...
Michel Schnarwiler kandidiert für den Gemeinderat Wittnau
Noch sind sie zu viert: Frau Gemeindeammann Denise Schmid, Vizeammann Niklaus Beck, Martina Roth und Oliver Hassler. Seit Freitag aber ist klar: am 8. März wird der fünfte Sitz im Gemeinderat vergeben. Ob nur Michel Schnarwiler kandidiert, bleibt bis am 3. Februar offen.
Simone Rufli
Bis zum Ablauf der ordentlichen Anmeldefrist am vergangenen Freitag, 23. Januar 2026, ist bei der Gemeindekanzlei Wittnau ein Wahlvorschlag eingereicht worden: jener von Michel Schnarwiler (Jahrgang 1973). Er stellt sich am 8. März zur Wahl für den derzeit vakanten fünften Sitz im Gemeinderat von Wittnau. Da die Anzahl der Kandidaturen der Anzahl der zu besetzenden Sitze entspricht, wird eine Nachmeldefrist angesetzt. Ab Datum der amtlichen Publikation am kommenden Donnerstag bis zum 3. Februar läuft die fünftägige Frist, innerhalb der sich weitere Kandidierende melden können.
Regeln wie beim 1. Wahlgang
Nötig wird die Ergänzungswahl am 8. März, weil am 28. September 2025 mangels Kandidierenden erst vier Sitze im Gemeinderat von Wittnau besetzt werden konnten. Auch für den 2. Wahlgang am 30. November 2025, inklusive Nachfrist, waren keine Kandidaturen eingegangen. Und so blieb nichts anderes übrig, als noch einmal von vorne zu beginnen.
Die Ergänzungswahl am 8. März ist zwar zahlenmässig der dritte Anlauf, für diese Ergänzungswahl gelten aber von Gesetzes wegen wieder die Regeln für den ersten Wahlgang. Mit anderen Worten: Michel Schnarwiler gilt selbst dann nicht automatisch als gewählt, sollte bis am 3. Februar keine weitere Person ihre Kandidatur anmelden. Zusätzliche Wahlvorschläge müssen von mindestens 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises Wittnau unterzeichnet sein. Die erforderlichen Anmeldeformulare stehen auf der Homepage der Gemeinde unter www.wittnau.ch im Bereich «Aktuelles» zum Download bereit oder können direkt bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Ergänzungswahl, Sonntag, 8. März 2026.
Wahlvorschläge sind bis spätestens Dienstag, 3. Februar 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.