Abschluss des Beschwerdeverfahrens – Wasserversorgung
12.03.2026 LeserbriefeDer aufmerksame Leser wird festgestellt haben, dass derselbe Text, wie am 4.3.2026 schon im Juni 2025 in den Gemeindemitteilungen von Stein publiziert worden ist. Inhalt der Beschwerde war, dass eine demokratische Auseinandersetzung und eine technische Klärung bezüglich der ...
Der aufmerksame Leser wird festgestellt haben, dass derselbe Text, wie am 4.3.2026 schon im Juni 2025 in den Gemeindemitteilungen von Stein publiziert worden ist. Inhalt der Beschwerde war, dass eine demokratische Auseinandersetzung und eine technische Klärung bezüglich der Problematik der zu erwartenden PFAS-Grenzwertüberschreitungen aus der neuen Wasserversorgung nicht möglich gewesen ist. Es wurde auch beantragt, dass das Investitionsvorhaben von über 11 Millionen Franken dem Souverän nochmals zum Entscheid vorzulegen sei. Dabei wurde nie in Zweifel gezogen, dass die Wasserversorgung saniert werden muss, weil die unzumutbare PFAS-Verschmutzungssituation des Trinkwassers aus dem Bäumliackerpumpwerk bereits bekannt war. In der Folge fand eine öffentliche Diskussion der Thematik nicht statt – und die Gelegenheit wurde verpasst, nach technisch besseren Lösungen zu suchen.
Eine Rücksprache mit der Gemeindeabteilung des Kantons hat im Dezember dann ergeben, dass ein Beschwerdeentscheid aus juristischen Gründen innert vertretbarer Frist nicht zu erwarten war. Das hat mich dann bewogen, die Beschwerde zurückzuziehen. Die Beschwerde ist somit nicht, wie irrtümlich geschrieben worden ist, abgewiesen worden. Sie wurde von mir zurückgezogen. Vorgeworfen wird der Gemeindebehörde von mir zudem auch, dass sie den Inhalt von drei Schreiben der Trinkwasserbeauftragten des Kantons, Frau Dr. Nüesch nicht publik gemacht hat. Darin hat Frau Dr. Nüesch darauf hingewiesen, dass die PFAS-Grenzwerte – die zurzeit überschritten werden – in Zukunft einzuhalten sind. Weiter machte sie auch darauf aufmerksam, dass nicht sichergestellt sei, dass das Trinkwasser aus dem neu zu bauenden Grundwasserpumpwerk im Hardwald von Eiken dann die zu erwartenden zukünftigen Grenzwertvorgaben noch erfüllen würde. Was heisst, dass die neuen Anlagen dann doch mit Filteranlagen nachzurüsten wären. Die Gemeindebehörde hat auch behauptet, dass wegen der Beschwerde zusätzliche Projektkosten entstanden seien, «dass darüber aber noch keine Angaben gemacht werden könnten». Der Anwalt der Gemeinde hat gegenüber der Gemeindeabteilung des Kantons jedoch schon im Januar erklärt, dass dem Projekt wegen der Beschwerde keine zusätzlichen Kosten entstanden seien.
Dass die Gemeinde in den Gemeindeinformationen wiederum erwähnte, dass angeblich «Anschuldigungen gegen Amtspersonen» erfolgt seien, halte ich als für unrichtig und für eine unzulässige Behauptung.
FRANZ MEIER, STEIN
