Ab Montag gilt in Wallbach Tempo 30
14.08.2025 WallbachDavon ausgenommen ist die Kapellenstrasse
Das Informationsschreiben wurde gestern Donnerstag an alle Haushaltungen versandt, in den Tagen zuvor hat das Gemeindewerk die entsprechenden Signalisationen installiert: In Wallbach gilt ab Montag, 18. August, flächendeckend Tempo 30. «Ausgenommen ist einzig die Kapellenstrasse auf der unverändert Tempo 50 gilt», teilt der Gemeinderat mit. Zur Information der Fahrzeuglenkenden werde das Gemeindewerk an wechselnden Standorten drei Geschwindigkeitsanzeigen installieren. Diese würden über das gefahrene Tempo orientieren.
«Der Gemeinderat ist überzeugt», heisst es im Schreiben zudem, «dass mit der flächendeckenden Einführung der Tempo-30-Zone die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und die hohe Wohn- und Lebensqualität aller Bewohnenden trotz zunehmenden Verkehrs gestärkt wird.»
Vorgeschichte
In einem Mitwirkungsprozess Ende 2023 haben sich die Einwohnerinnen und Einwohner mit einer knappen Mehrheit von rund 52 Prozent für flächendeckend Tempo 30 ausgesprochen (die NFZ berichtete).
Nachdem der Kanton eine Tempo 30-Zone auf der Kapellenstrasse (Kantonsstrasse) ablehnte, hat der Gemeinderat am 4.11.2024 schliesslich folgende Signalisationsverfügung erlassen: «Auf allen Gemeindestrassen innerorts, innerhalb des Baugebiets, sowie Rifugioweg und Kägishölzliweg, ausgenommen Kantonsstrasse K492 (Kapellenstrasse): Zonensignal ‹Tempo-30-Zone›». Gegen diese Verfügung wurden fünf Einsprachen eingereicht. Diese hat der Gemeinderat behandelt und abgelehnt. Die Signalisationsverfügung der Tempo-30-Zone ist im Juni 2025 in Rechtskraft erwachsen. (mgt/nfz)