Ratgeber Finanz ______________
27.08.2026 RatgeberMacht die Digitalisierung die Behörden effizienter?
Bis und mit Steuerjahr 2024 konnten wir Steuerpflichtigen das Progamm EasyTax nutzen. Seit diesem Jahr haben wir im Aargau nun eine neue Plattform, auf der wir unsere Steuererklärung samt Belegen erfassen ...
Macht die Digitalisierung die Behörden effizienter?
Bis und mit Steuerjahr 2024 konnten wir Steuerpflichtigen das Progamm EasyTax nutzen. Seit diesem Jahr haben wir im Aargau nun eine neue Plattform, auf der wir unsere Steuererklärung samt Belegen erfassen können. Im Vergleich z.B. zu vor 20 Jahren haben die Behörden dadurch enorme Vorteile durch die Digitalisierung erreicht. Doch nicht nur das, aus Sicht der Steuerbehörden konnte zudem ein Grossteil der Arbeit, die vorhin die Steuerbehörden selber machen mussten, nun an den Steuerpflichtigen ausgelagert werden. Sehen wir deshalb eine massive Verschlankung bei der Steuerbehörde?
Leider ist davon nicht viel, wenn überhaupt etwas, zu sehen. Woran liegt das? Es gibt wie immer verschiedene Gründe. Einer aber ist sicher der Monopolstatus der Behörden, der dazu führt, dass sich diese nicht bzw. zu wenig um Effizienz bemühen müssen.
Ein Beispiel: Im oben erwähnten neuen Steuerprogramm ist es bei den Wertschriften nicht zwingend, Belege einzulesen (aber optional möglich). Das finde ich erstaunlich grosszügig, geht es doch gerade bei den Wertschriften teilweise um grössere Vermögens- und auch Ertragswerte. Ein Kontakt mit einer Steuerbehörde deutet aber eher auf einen Programmierfehler als auf Grosszügigkeit hin. Diese forderte nämlich alle (angeblich optionalen) Belege nach. So weit so nachvollziehbar. Aber das reichte nicht. Bei den Steuerauszügen wollte die Steuerbehörde nicht nur die Zusammenfassung mit Vermögens- und Ertragswerten, sondern gleich Scans bzw. Kopien von jeder einzelnen Detailseite haben. Unnötig, überflüssig, ineffizient! Wenn die Steuerbehörden den Steuerauszügen der Banken nicht trauen, sollen sie dies zentral bei der Bank beanstanden, aber nicht bei allen Steuerpflichtigen. Zudem gehe ich davon aus (weiss es aber ehrlicherweise nicht), dass in den QR-Codes vermutlich alle Informationen drin sind, welche die Steuerbehörde braucht.
Auch bei Firmen kommt Effizienz oft erst an 10. Stelle, wenn der Kunde die Arbeit hat
Dass Effizienz auch oft in der Privatwirtschaft auf der Strecke bleibt, ist leider ebenso wahr. Eine gewisse Bank mit drei Buchstaben im Namen hat letzthin wieder aktualisierte Formulare eingefordert. Eine Bestätigung, dass sich seit letzter Unterschrift nichts geändert hätte, reicht nicht, denn das neue Layout und der neue Formulartext sind heilig – bis in zwei Jahren wohl das nächste gleiche, aber überarbeitete Formular eingefordert wird und die nächste Status-Nicht-Änderung bestätigt werden muss.
Beim hier angesprochenen Formular ging es um Einstufungen, die wohl jeder Nicht-Jurist und vermutlich auch 90% der Juristen nicht selber machen könnten. Wer weiss schon, was «Gesellschaft, welche den ‹ownership and base erosion test› erfüllt» bedeuten mag? Eine Antwort an die Bank, dass man ihr Formular nicht ausfüllen könne, da kein Mensch wisse, was ihre Spezialisten da zusammengebaut hätten, führt zur Antwort: Es tue ihnen leid, das stimme zwar schon, aber sie dürften keine Steuerberatung machen. Erst der nochmalige Hinweis, dass mir die nicht erlaubte Steuerberatung egal sei und ohne unterstützende Antwort (von mir aus auch mündlich) so kein Formular zurückkomme, führt dann zur Antwort, dass man wohl am besten «dort bzw. dort» das Kreuz mache. Immerhin.
Fazit: Ineffizienz beim Formulartext mit US-Rechtssystemausdrücken, Ineffizienz beim Blocken der Anfrage nach Unterstützung, Ineffizienz beim Einfordern von unveränderten Status alle zwei oder drei Jahre!
Positives Gegenbeispiel
Ich bin froh, dass ich auch ein Gegenbeispiel bringen kann. Bis anhin war es nötig, dass wir als Vermögensverwalter jedes Jahr Formular 9 der ESTV ausfüllen und einreichen mussten. Dabei geht es um die Abgabe auf Wertpapiere beim Umsatz. Da wir ausschliesslich mit Schweizer Depotbanken zusammenarbeiten (und diese für die Meldung und den Abzug der Umsatzabgabe verantwortlich sind), lautete unsere Meldung Jahr für Jahr gleich: 0.– (in Worten NULL). Wofür eine solche Meldung gut sein soll? Naja, man kann dann irgendwo wieder einen Haken machen. Aber effizient?
Jetzt ist die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV nach Jahren der gewissenhaften Prüfung erstaunlicherweise zur gleichen Einsicht gekommen: «Um die Abgabepflichtigen administrativ zu entlasten, entfällt ab sofort die Pflicht zur Einreichung des amtlichen Formulars 9, sofern in der jeweiligen Abrechnungsperiode keine Umsatzabgabe zu entrichten ist.» Warum nicht gleich so? Aber positiv allemal.
Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie mir ein Mail an christoph.zehnder@ruetschi-ag.ch oder rufen an unter Tel. 062 871 93 57.

