Ratgeber Finanz:
16.07.2026 RatgeberChristoph Zehnder
eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch
Die UBS und die Schweiz: Wie geht es weiter in der ...
Christoph Zehnder
eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch
Die UBS und die Schweiz: Wie geht es weiter in der TBTF-Problematik?
Die Schweiz hat Erfahrung mit der Rettung von Banken, die als «too big to fail» (TBTF) angesehen wurden.
UBS musste in der Finanzkrise 2008 gestützt werden
Während der Finanzkrise im Herbst 2008 wurde die UBS im Rahmen eines konzertierten Rettungspakets des Bundesrats und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) durch zwei zentrale, aufeinander abgestimmte Massnahmen vor dem Kollaps bewahrt: einerseits durch Auslagerung toxischer Wertpapiere und deren Verlustrisiken in den SNB-StabFund und andererseits durch eine Kapitalspritze durch den Bund an die UBS. Zwar sollten sich beide Massnahmen letztlich als gewinnbringend erweisen. Dennoch versuchte die Politik eine solche Zwangssituation in der Zukunft mit verschiedenen TBTF-Gesetzen nach Möglichkeit zu verhindern.
CS Krise: Bundesrat setzte auf Notrecht statt auf TBTF-Gesetze
Die nächste «Too big to fail»-Situation liess leider nicht allzu lange auf sich warten. Im März 2023 wurden bei der Rettung der Credit Suisse die TBTF-Gesetze aber nur teilweise angewendet, und das eigentliche Kernstück – die geordnete Abwicklung oder Sanierung der Bank – wurde bewusst ausgesetzt. Stattdessen griff der Bundesrat auf Notrecht zurück, um eine staatlich unterstützte Fusion mit der UBS zu erzwingen. Das Resultat: eine finanziell stabile, aber noch viel grössere UBS (nebst noch hängigen Rechtsfällen insbesondere um die AT1-Anleiheninvestoren). Eine solche ‚Monsterbank’ zu schaffen, war sowohl aus marktliberaler Sicht (Ausschaltung von Konkurrenz in gewissen Bereichen, Anwendung von Notrecht) wie auch aus staatsplanerischer Sicht (mit einer doppelt so grossen Bank ist das Risiko, dass der Staat für allfällige existentielle Managementfehler einspringen muss, nicht kleiner geworden) ein massiver Fehler.
Der Bundesrat will die TBTF-Regeln verschärfen – die Bank wehrt sich
Dass sich die UBS gegen schärfere Vorschriften wehrt, ist ihr gutes Recht. Und dass sie sich auch im internationalen Wettbewerb behaupten muss, wo meist laschere Regeln gelten, ist zu beachten. Dass sich umgekehrt die Schweizerische Politik um das TBTF-Problem kümmern muss und das Risiko reduzieren möchte, dass sich der Staat bei einem drohenden Kollaps einer solch grossen Bank erneut gezwungen sähe einzugreifen, ist aber ebenfalls ihr gutes Recht. Umso mehr angesichts oben zitierter Vorfälle und v.a. auch angesichts der neuen Grössenordnungen. Die UBS ist nun mehr als doppelt so gross wie die damalige UBS oder auch die CS vor drei Jahren. Die UBS-Bilanz ist mehr als eineinhalb Mal so gross wie die Wirtschaftsleistung des Landes.
An sich gäbe es verschiedenste Stellschrauben, und alle haben ihre Vor- und Nachteile: Eigenkapitalhinterlegung, Trennbankensystem bzw. Aufspaltung, Sperrung von Boni, Haftbarmachung der Manager, Abgeltung durch eine Art TBTF-Versicherungsprämie, etc.
Die Signale von Bundesrat und SNB deuten auf eine Verschärfung hin, die Signale aus dem Parlament deuten auf eine Verwässerung. Angesichts meiner Kritik zum fehlerhaften Vorgehen des BR bei der Zwangsfusion der CS mag es erstaunen, aber ich bin für einmal klar auf Linie BR: Gerade weil mit nur noch einer «Monsterbank» eine schlechte Lösung gewählt wurde, muss die TBTF-Reform jetzt sitzen.
Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie mir ein Mail an christoph.zehnder@ruetschi-ag.ch oder rufen an unter Tel. 062 871 93 57.

