Böztaler Gemeinderat in der Kritik

  30.11.2022 Böztal, Gemeinden, Elfingen

Ohne die Ortsbürgergemeinde als Eigentümerin in die Diskussion um die künftige Nutzung miteinzubeziehen, hat der Gemeinderat die Jagdhütte Wirz am Waldrand oberhalb Heingart im Ortsteil Elfingen an die Jagdgesellschaft Kästhal vermietet. Für Unmut sorgt jetzt nicht der Mietvertrag an sich, sondern die wenig sensible Vorgehensweise des Gemeinderats.

Simone Rufli

Roman Rüede will sich in der Fusionsgemeinde Böztal engagieren. Darum hat er auch von der erleichterten Einbürgerung Gebrauch gemacht. Eingebürgert, stellte er sich zur Wahl in die neue Ortsbürgerkommission. In die Kommission gewählt, erfuhr er vom Tod des Besitzers der Jagdhütte Wirz. Diese Hütte, so sein damaliger Wissensstand, sollte beim Tod der Wirz-Brüder an die Ortsbürger vererbt werden. Für Rüede war daher klar, dass die Ortsbürger bei der künftigen Nutzung mitzureden hätten.

Nachdem die Ortsbürger sich bereits im 2021 mehrmals bei der Gemeinde erkundigt hatten, unternahm Roman Rüede im April 2022 erneut einen Versuch, um mehr zu erfahren. Man sei noch nicht so weit, wurde ihm aus dem Ressort Liegenschaften beschieden. Trotz wiederholtem Nachfragen habe er auch später keine konkreten Antworten erhalten. Bis der Gemeinderat, vertreten durch Vizeammann Andreas Thommen, am 10. September, in der ersten Kommissionssitzung der Ortsbürger, darüber informierte, dass das Jagdhaus seit dem 16. August 2022 an die Jagdgesellschaft Kästhal vermietet ist.

Dass die Ortsbürger als Eigentümer der Hütte einfach so vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, bezeichnet er als «Frechheit». «Ich habe den Eindruck, man wollte uns absichtlich umgehen.» Auch seine Frau, Margreth Rüede, drückte ihr Unverständnis aus, formuliert in einem Leserbrief, nachzulesen in der NFZ vom 24. November.

Heimfall nicht Erbfall
Andreas Thommen, dem das Geschäft erst kurz vor der Kommissionssitzung vorgelegen habe, hat Verständnis für den Unmut der Ortsbürger. Er stellt aber auch klar, dass es sich im Fall der Jagdhütte Elfingen nicht um einen Erbfall handelt, sondern um einen Heimfall. Und damit um einen vom Gesetz und nicht per Testament oder Erbvertrag gewollten Eigentumsübergang.

Bei der Jagdhütte handle es sich um einen Heimfall, weil die Hütte von den Brüdern Wirz vor Jahrzehnten im Baurecht auf Land der Elfinger Ortsbürger erstellt wurde; im Wissen darum, dass das Gebäude – wenn das Baurecht ausläuft oder im Todesfall
– ohne weiteres Zutun von Gesetzes wegen an die Ortsbürger zurückfällt. Bei einem solchen Heimfall wird das Gebäude automatisch wieder zum Bestandteil der Bodenparzelle und die Grundeigentümer – in diesem Fall die Ortsbürger – werden von Gesetzes wegen Eigentümer der Baute.

Mangelhafte Kommunikation
Der rechtliche Unterschied erklärt aber nicht, warum die Ortsbürger als Eigentümer nicht in die Diskussion um die weitere Verwendung miteinbezogen wurden. Das sieht auch der Vizeammann so: «Die Kommunikation ist sicher nicht optimal gelaufen, das müssen wir auf uns nehmen. Andererseits liegt es in der Kompetenz des Gemeinderats, die Hütte zu vermieten. Und wir waren uns im Gemeinderat zum Zeitpunkt des Heimfalls sicher, dass eine andere Nutzung als die bisherige nicht bewilligt würde, denn der Bau war einst nur als Jagdhütte bewilligt worden.» Daher sei es naheliegend gewesen, auf die Anfrage der Jagdgesellschaft Kästhal einzugehen.

«Die Jagdgesellschaft ist ein ortsansässiger Verein, der wie andere Vereine auch Anspruch auf einen Vereinsraum erheben darf», so Thommen. Man müsse auch sehen, dass die Jäger die Hütte mieten. Andere Dorfvereine könnten die Turnhalle oder andere Räume in der Regel kostenlos benützen. «Die Hütte wurde nicht einfach privat verschachert.» Mit der Vermietung an die Jagdgesellschaft habe man zudem sicherstellen können, dass Hütte und Umgebung weiterhin unterhalten würden und nicht verlotterten.

Jäger und Bevölkerung
So sehr sich Roman Rüede am eigenmächtigen Vorgehen des Gemeinderats stört – es geht ihm letztlich ums Vertrauen – und über nicht beantwortete Mail-Anfragen, so wichtig ist es ihm auch zu betonen, dass die Ortsbürger nicht gegen die Nutzung durch die Jäger sind. «Die Hütte soll aber nicht allein von den Jägern genutzt werden. Wir möchten, dass das Jagdhaus zusätzlich auch der Bevölkerung und der Schule für Anlässe offensteht.» Dazu, erklärt Andreas Thommen, könne sich der Gemeinderat noch nicht äussern. Umnutzungen ausserhalb der Bauzone müssten vom Kanton bewilligt werden. «Es ist aber mittlerweile möglich, gewisse Zonen mit einer Freizeitzone zu überlagern. Ob das bei der Jagdhütte möglich ist, können wir im Rahmen der anstehenden Revision der Bau- und Nutzungsordnung überprüfen.» Mit dem Überweisungsantrag ist jetzt zunächst einmal sichergestellt, dass an der Ortsbürgerversammlung im nächsten Sommer noch einmal über die künftige Nutzung der Jagdhütte Wirz diskutiert wird.


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