Offensichtlicher Unsinn beim Polizeigesetz

  04.10.2022 Leserbriefe

Die NFZ hat in einem Beitrag vom 30.9.2022 an sich gut verständlich über die vorgesehenen Änderungen des Polizeigesetzes und die damit verbundenen Konsequenzen berichtet. Einen wesentlichen Punkt möchte ich trotzdem noch etwas vertiefen. Neu sollen neben fixen Radar- auch Videoüberwachungen von Fahrverboten erlaubt werden. Das Problem ist dabei das unsägliche eidgenössische Ordnungsbussengesetz. Dieses verbietet nämlich, dass die Polizei eine Ordnungsbusse ausstellt, wenn sie den Fahrfehler nicht selber beobachten konnte. Dies hätte bei der vorgesehenen Zulassung von Videoüberwachungen folgende Konsequenz: Kann die Polizei die Missachtung eines Fahrverbots selber beobachten, so resultiert eine Busse von 100 Franken. Wird die gleiche Verkehrswidrigkeit mittels Videoüberwachung festgestellt, so würde das den fehlbaren Lenker 300 Franken kosten. Denn nebst der Busse von 100 Franken müsste er noch die Minimalgebühr für Strafbefehle von 200 Franken berappen.

Geschätzte Grossrätinnen und Grossräte, ich ersuche Sie, diesen offensichtlichen Unsinn zu verhindern. Ich bitte Sie daher, die vorgesehene Zulassung von Videoüberwachungen im Strassenverkehr abzulehnen.
MARKUS TROTTMANN, ADVOKAT, 
RHEINFELDEN


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