Vorsicht bei Freizeitaktivitäten!
26.08.2021 Ratgeber
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) gibt dem Unfallversicherer die Möglichkeit, bei Nichtberufsunfällen die Geldleistungen (Taggelder, Renten, Integritätsentschädigungen) um die Hälfte zu kürzen oder ganz zu verweigern, falls der Unfall auf ein Wagnis zurückzuführen ist.
Was sind Wagnisse? Wagnisse sind Handlungen, mit denen sich die versicherte Person einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken. Dabei wird zwischen absoluten und relativen Wagnissen unterschieden. Absolute Wagnisse sind häufig Sportarten mit hoher Geschwindigkeit oder Renncharakter (vgl. unten). Bei einem relativen Wagnis orientiert sich der Versicherer daran, ob die versicherte Person die durch die Handlung entstehende Gefahr auf ein vernünftiges Mass reduziert hat, resp. ob eine Gefahrenherabsetzung nach den persönlichen Fähigkeiten der verunfallten Person möglich gewesen wäre, jedoch unterlassen wurde.
Die Unfallversicherer stützen sich in der Regel auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts. Dieses betrachtet u.a. folgende Tätigkeiten (inkl. Trainings) als absolutes Wagnis:
Autocross-, Berg-, Rundstreckenrennen; Auto-Rally-Geschwindigkeitsprüfungen; Autofahren auf Rennstrecken, ausgenommen Fahrsicherheitskurse; Base-Jumping; Fullcontact-Wettkämpfe (bspw. Boxwettkämpfe); Bewusstes Zertrümmern von Glas; Motocrossrennen inkl. Training auf der Rennstrecke; Motorbootrennen; Motorradrennen und Motorradfahren auf einer Rennstrecke (ausgenommen Fahrsicherheitskurse); Abfahrtsrennen mit Mountain-Bikes auf der Rennstrecke (sogenanntes Downhill-Biking); Sprünge mit Bikes mit akrobatischen Einlagen; Quadrennen; Schneemotorrad-Rennen; Ski-Geschwindigkeits-Rekordfahrten; Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 Metern. Beispiele für relative Wagnisse sind: Bei schwerwiegender Missachtung der sportüblichen Regeln und Vorsichtsgebote: Bergsteigen / Klettern / Schneesport-Aktivitäten abseits markierter Pisten; Canyoning; Gleitschirmoder Hängegleiter-Fliegen bei sehr ungünstigen Windbedingungen.
Sind Sie also mit Ihrem Velo auf einem Veloweg unterwegs, dann sind Ihre Kosten bei einem Unfall gedeckt. Trainieren Sie hingegen auf einer Downhillstrecke im Hinblick auf ein Rennen, müssen Sie mit einer Kürzung der Geldleistungen im Falle eines Unfalles rechnen. Eine Zusatzversicherung für besonders gefährliche Sportarten wird daher empfohlen.
Eine Abkühlung in der Badi oder im See stellt kein Problem dar. Wagen Sie hingegen einen Kopfsprung in trübes Wasser, ohne dass Sie den Grund sehen, gehen Sie ein übermässiges Risiko ein und die Unfallversicherung kann bei einem Unfall die Geldleistungen kürzen. Genau so, wenn Sie trotz Sturmwarnung Wälder zu meiden, mit Ihrem Hund durch den Wald spazieren.
In besonders schweren Fällen von Wagnissen, z.B. bei der Durchführung einer sehr schwierigen Bergtour im Alleingang, bei schlechtem Wetter und trotz Warnung durch erfahrene Bergsteiger, können die Geldleistungen gänzlich verweigert werden.
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