Covid 19 – KMU im Covid-Clinch
26.08.2021 LeserbriefeDie aktuelle Covid-Situation ist für alle KMU schwierig einzuschätzen. Mehr denn je sind die Betriebe in dieser unsicheren Phase auf klare Aussagen und verlässliche Vorgaben von Politik und Verbänden angewiesen. Ausgangslage: Der Arbeitgeber AG hat keine rechtliche Möglichkeit, einen Test oder eine Impfung vom Arbeitnehmer zu verlangen. Hingegen ist er gegenüber allen Arbeitnehmern in der Fürsorgepflicht. Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer, der alles verweigert, nicht kündigen. Demgegenüber kann der Arbeitnehmer alles verweigern, sogar die Auskunft darüber, ob er getestet oder geimpt ist. Somit kann er bei einer Ansteckung eine Quarantäne für eine ganze Abteilung oder gar die ganze Firma provozieren, ohne dass er die daraus resultierenden gesundheitlichen Konsequenzen für die ArbeitskollegInnen und für den wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers haftbar gemacht werden kann. So zumindest präsentiert sich die Rechtslage zum heutigen Zeitpunkt. Dagegen kann der Arbeitnehmer bei der momentanen Rechtslage für die Konsequenzen seiner Verweigerungshaltung nicht haftbar gemacht werden. Daraus folgere ich ein mögliches Horrorszenario in der Bäcker-Branche: Eine Quarantäneverfügung durch das kantonale Amt für Gesundheit in der Vorweihnachts- und / oder Weihnachtszeit kann für Betriebe unserer Branche höchste Gefahr bedeuten. Die Politik sollte sich dafür einsetzen dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer regelmässige Tests verlangen kann, die, sollten sie kostenpflichtig werden, vom Arbeitnehmer selbst zu bezahlen sind. Da ein Impfzwang politisch kaum durchzusetzen ist, so lange sich die Impfbefürworter in vornehmer Zurückhaltung üben, ist dies das Minimum, was wir Arbeitgeber vom Gesetzgeber und den Verbänden erwarten dürfen. Es ist absolut wichtig für uns KMU, dass nicht nur wir als Arbeitgeber in der Pflicht sind, sondern auch die Impfgegner unter den Arbeitnehmern!
MARKUS KUNZ, KONDITORMEISTER, HERZNACH