«Wir meinen, der Vertrag wird missachtet»

  12.08.2021 Hornussen

Jetzt äussert sich auch ein Beschwerdeführer

Nachdem die NFZ letzte Woche bei zwei Gemeinderäten nach dem Grund für eine Reihe von Verwaltungsbeschwerden in Bözen, Hornussen und Elfingen nachgefragt hat, erklärt jetzt ein Beschwerdeführer, worum es ihm und seinen Mitstreitern geht. Im Zentrum der Differenzen steht der Fusionsvertrag.

Simone Rufli

Kredite in der Höhe von 6,6 Millionen Franken, so viel wie vorher noch in keinem Jahr, haben die Gemeindeversammlungen von Hornussen im 2021 bereits bewilligt. Und damit nur etwas weniger als die 6,8 Millionen, die die Fusionsgemeinde Böztal vom Kanton für den Zusammenschluss erhält. Ob es so kurz vor der Fusion der richtige Zeitpunkt sei für diese Ausgaben, sei das eine. «Darüber kann man streiten» sagt Karl Wehrli-Kilcher, von 1978 bis 1997 im Gemeinderat von Hornussen, davon zwölf Jahre als Gemeindeammann.

Entscheidend aber sei die Frage, ob das Verfahren vertragskonform sei. «Darüber müssen nun Juristen befinden. Denn wir sind der Meinung, der Fusionsvertrag, respektive die Informationspf licht, wie sie in den Übergangsbestimmungen des Vertrags geregelt ist, wird missachtet.»

Wehrli-Kilcher legt Wert auf die Feststellung, dass es bei den ei ngereichten Verwaltungsbeschwerden, die von einer Reihe anderer Personen mitunterzeichnet wurden, in den vier Fusionsgemeinden nicht um den Inhalt der von den Gemeindeversammlungen verabschiedeten Geschäfte geht. «Es geht darum, dass der Rechtsdienst des Kantons überprüfen soll, ob der Fusionsvertrag eingehalten wurde oder nicht.» Denn wie es in Artikel 1.2 heisst, behalten alle vier Gemeinden bis zum 1. Januar 2022 ihre Eigenständigkeit. Und während der eigentliche Fusionsvertrag, der Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen zu Böztal macht, erst am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, sind die ebenfalls im Fusionsvertrag geregelten Übergangsbestimmungen mit Zustimmung der Stimmberechtigten an der Urne Ende November 2019 umgehend in Kraft getreten – darin als wichtiger Bestandteil die gegenseitige Informationspflicht im Fall von Kreditgeschäften, die 50 000 Franken überschreiten.


Der Vertrag verlangt die Information aller

Beschwerden in Böztal


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