Altersprojekt in der Warteschlaufe

  07.05.2021 Herznach

Wer ist für die Parzelle in Herznach zuständig?

Das erste Projekt der Wohnbaugenossenschaft (WBG) Herznach-Ueken wäre bereit für das Einreichen der Vorprüfung. Die Parzelle befindet sich jedoch in zwei verschiedenen Bauzonen. Deshalb ist offen, in welche Zuständigkeit Entscheidungen bezüglich dieser Parzelle fallen.

Bernadette Zaniolo

«Wir haben ein extrem gutes Projekt», sagt David Kläusler auf Anfrage, wie es um das Altersgerechte Wohnen in Herznach steht. Man merkt: am liebsten würde der Präsident der 2018 gegründeten Wohnbaugenossenschaft (WBG) Herznach-Ueken das Gesuch zur Vorprüfung des Projektes heute schon einreichen. Im «Herde-Haus» aus dem Jahr 1663 mit Annexbau sollen acht Wohnungen realisiert werden. «Kleine und grosse Wohnungen», schwärmt Kläusler. Damit unterstreicht er, dass der Fokus auf das Wohnen im Alter gerichtet ist, jedoch auch «gemischte Nutzungen» ermögliche. Ganz im Sinne der Gemeinde und der WBG.

«Wir hoffen, dass bald der Brief der Denkmalpf lege eintrifft», so Kläusler weiter. Dieser soll Klarheit bringen, wer für die betreffende Parzelle zuständig ist. Sie befindet sich laut David Kläusler in zwei Zonen, der Kirchenschutz- sowie der Dorfzone. Für die Kirchenschutzzone sei entweder die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zuständig oder die Kantonale Denkmalpflege und für die Dorfzone die Gemeinde. Klar sei indess, dass das Hochstudhaus (Herde-Haus) «nicht mehr gross erhaltenswert» sei. Wer den Herznacher Schreinermeister Kläusler jedoch kennt, weiss, dass er den Blick dafür hat, was erhalten und aufgefrischt werden soll.

Doch zuerst liegt der Fokus auf dem Entscheid, wer für die Parzelle zuständig ist. In der Dorf- beziehungsweise in der Bauzone wäre sehr viel möglich. Ganz anders in der Kirchenschutzzone, wobei sich die Studie der ENHK – wie Kläusler sagt – inhaltlich widerspreche.

Nachfrage ist in beiden Dörfern gross
Die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum ist in den beiden Dörfern Herznach und Ueken gross. «Ich werde immer wieder angesprochen, ob man bereits Einzahlungen für das Projekt machen könne.» Der Präsident verneint dies jeweils. Kläusler betont, dass über die Genossenschaftsanteile bereits ein Grundkapital vorhanden sei. Coronabedingt und weil es keine Geschäfte gegeben habe, über welche abgestimmt hätte werden können, habe man auch keine Generalversammlung durchgeführt. «Sobald entschiedenen ist, wer zuständig ist, werden wir die Projektstudie, die in Zusammenarbeit mit Architekt Marc Böller aus Wölflinswil entstanden ist, den Genossenschaftern vorstellen und das Gesuch zur Vorprüfung einreichen.» Der Kaufpreis für das Herde-Haus, das die Gemeinde Herznach 2020 von der Erbengemeinschaft Emma Herde erworben hatte (die NFZ berichtete) und im Zuge des Bauvorhabens der WBG an diese übergeben werden soll, sei geregelt.

Kläusler hofft sehr, dass das Projekt Altersgerechtes Wohnen wie geplant mit dem Umbau- und Anbau des «Herde-Haus» realisiert werden könne. «Ansonsten müssen wir auf ein anderes Projekt setzen», so Kläusler. Obwohl das Gespräch per Telefon geführt wurde, merkt man, dass ihm Letzteres sehr weh täte. Das Projekt mit dem «Herde-Haus» ist für ihn eine Herzensangelegenheit.


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