Fixkostenbeiträge für Firmen mit hohem Umsatzausfall

  04.03.2021 Wirtschaft

Mit zunehmender Dauer der Coronavirus-Pandemie geraten immer mehr wirtschaftlich gesunde Unternehmen in Schwierigkeiten. Bund und Kanton passen deshalb die Härtefallmassnahmen an. Neu können auch Unternehmen mit einem Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent sowie Unternehmen, die von behördlich geschlossenen Betrieben abhängig sind, nicht rückzahlbare Fixkostenbeiträge beantragen.
Der Regierungsrat hat am 3. März 2021 die für die Erweiterung des Härtefallprogramms nötigen Anpassungen der Son-derV 20-2 beschlossen und die Botschaft mit dem Antrag für den Zusatzkredit am 4. März 2021 dem Grossen Rat zugestellt. Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) wird sie am 15. März 2021 behandeln, die Kommission für Aufga-benplanung und Finanzen (KAPF) am 22. März 2021. Der Re-gierungsrat beantragt die Ermächtigung durch die KAPF zur vorzeitigen Freigabe des Zusatzkredites. Es ist geplant, die angepasste SonderV 20-2 auf den 23. März 2021 in Kraft zu setzen. Unternehmen mit sehr hohen Umsatzeinbussen sowie indirekt von Betriebsschliessungen betroffene Firmen sollen spätestens ab Ende März 2021 Gesuche für Härtefallunterstützung einreichen können.


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