«Schwert» wird zum Wohnhaus

  27.03.2021 Hornussen

Das ehemalige Gasthaus «Schwert» in Hornussen soll zu einem Wohnhaus mit Café werden. Unter strengen Auflagen hat der Kanton dem Umbau im Februar zugestimmt. Noch bis zum 12. April liegt das Baugesuch auf der Verwaltung in Bözen auf.

Simone Rufli

Alles deutet darauf hin, dass das ehemalige Gasthaus «Schwert» an der Hauptstrasse nun bald seiner neuen Bestimmung zugeführt werden kann. Nach einem zurückgewiesenen Baugesuch im 2019, nach diversen Projektanpassungen seitens der Bauherrschaft und dem Erhalt von ergänzenden Unterlagen, hat die Abteilung für Baubewilligungen im Departement Bau, Verkehr und Umwelt am 17. Februar dem Bauvorhaben die Zustimmung erteilt. Damit ist eine grosse Hürde überwunden auf dem Weg vom Gasthaus aus dem 18. Jahrhundert zum künftigen Wohnhaus mit Café im Erdgeschoss.

Mit seiner Zustimmung verbindet der Kanton allerdings eine Reihe von Auflagen, denn das Gebäude steht unter Denkmalschutz. So hat etwa die Farb- und Materialwahl am Gebäudeäusseren in engem Einvernehmen mit der Kantonalen Denkmalpflege zu erfolgen. Das Gleiche gilt für die dringende Restaurierung der kantonal geschützten Rokoko-Stuckdecke im Saal des ersten Stocks. Ebenso dürfen sonstige Baumassnahmen jeglicher Art im Saal und in den angrenzenden Räumlichkeiten nur in Absprache mit der Denkmalpflege erfolgen. Das gelte besonders für die statischen Sicherungen. Der Gesuchsteller und Bauherr, Sahin Yasar, beabsichtigt, das ehemalige Gasthaus an der Kreuzung Hauptstrasse/Bahnhofstrasse in der bestehenden Kubatur in ein Wohnhaus umzubauen. Dabei soll das ehemalige Restaurant im Erdgeschoss künftig als Café weiterbetrieben werden.

In der Dorfkernzone
Gemäss Nutzungsplan Siedlung liegt das Grundstück in der Dorfkernzone. Die Vorschriften für diese Zonen sind in der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) festgelegt. Die Dorfkernzone umfasst den historischen Dorfkern. Mit der Unterschutzstellung wird der Erhalt des charakteristischen Orts- und Strassenbilds sowie der Schutz von traditionellen sowie architektonisch und ortsgeschichtlich wertvollen Bauten bezweckt. Um- und Neubauten haben sich sorgfältig einzuordnen.

Das Gasthaus «Schwert» ist im Bauinventar erfasst und steht unter kommunalem Substanzschutz. Für das «Schwert» heisst das, dass es zu unterhalten ist und nicht abgebrochen werden darf. Aus- und Umbauten sind zulässig, soweit das mit den Schutzzielen vereinbar ist.

Als ehemaliger Sitz des Stiftskellers kommt dem Gebäude mit dem steilen Satteldach auch lokalgeschichtliche Bedeutung zu. Bis zur Eröffnung der Bözbergbahn 1875 war das Gasthaus eine bedeutende Relais-Station für den Postkutschenverkehr und ebenso für das Botenfuhrwerk von Brugg nach Basel.

Kann man im «Schwert» dereinst wohnen, ist die verkehrsmässige Erschliessung wie bis anhin über die bestehende Zu- und Wegfahrt auf die Kantonsstrasse vorgesehen, da mit dem geplanten Bauvorhaben kein erheblicher Mehrverkehr zu erwarten sei. Der Warenumschlag hat rückwärtig zu erfolgen und auf dem Vorplatz müssen bauliche Massnahmen dafür sorgen, dass keine Autos abgestellt werden. Das Baugesuch liegt noch bis zum 12. April öffentlich auf der Verwaltung 3plus am Standort Bözen zur Einsicht auf.


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