Tempo 30 auf Gipf-Oberfricker Quartierstrassen

  18.02.2021 Leserbriefe, Gipf-Oberfrick

Mein Fahrlehrer hat mich vor 24 Jahren gelehrt, dass in Wohnquartieren immer mit Fussgängern, Kindern und aus Nebenstrassen einmündenden Verkehrsteilnehmern gerechnet werden muss und deshalb ständige Bremsbereitschaft und verlangsamtes Tempo geboten sind. Vorsichtiges Verhalten in Quartieren schreibt auch das Strassenverkehrsgesetz vor. Danach muss der Fahrzeugführer die Geschwindigkeit zwingend den Umständen anpassen und innerhalb der überblickbaren Strecke halten können (Art. 32 SVG/Art. 4 VRV), wobei besondere Vorsicht gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten geboten ist (Art. 26 SVG). Zahlreiche Urteile des Bundesgerichts bestätigen zudem, dass die Geschwindigkeit auch dann gesetzeswidrig sein kann, wenn sie im Rahmen der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit bleibt.

Physikalische Berechnungen zeigen, dass selbst minime Geschwindigkeitsveränderungen grosse Auswirkungen auf Bremswege und Aufprallenergie haben. Bei einer Fahrtgeschwindigkeit von 50 km/h beträgt der Anhalteweg 40 Meter. Gemäss Bericht des Instituts für Rechtsmedizin sind ab einer Kollisionsgeschwindigkeit von 45 km/h tödliche Verletzungen bei Fussgängern sehr wahrscheinlich.

Diese Grundlagen belegen, dass viele unserer Quartierstrassen nicht mit 50 km/h befahren werden dürfen. Weshalb also Tempo 30 einführen, wenn diese Geschwindigkeit faktisch ohnehin schon gilt? Als Anwältin und Richterin erlebe ich, dass sich Beschuldigte bei Verstössen gegen das Strassenverkehrs-gesetz häufig darauf berufen, sie hätten doch die allgemeine Höchstgeschwindigkeit eingehalten. «Gilt 50 generell, dann darf ich auch 50 km/h fahren». Dies hörte ich auch von einem Gipf-Oberfricker Autolenker, der sonntags auf dem Schulareal mit sportlichem Tempo seine Runden drehte, obwohl dort zahlreiche Kinder spielten. Das zeigt: Nicht jedem ist bewusst, dass das Gesetz bei der zulässigen Geschwindigkeit viel tiefer geht als auf den jeweiligen Schildern beim Ortseingang steht. Deshalb brauchen wir klare Ansagen und damit deutliche Geschwindigkeitssignalisationen. «Die Gipf-Oberfricker haben bewiesen, dass sie vernünftige Autolenker sind», lassen die Tempo 30-Gegner verlauten. Nun: Wenn dem so ist, dann verlieren Gipf-Oberfricker in Wohnquartieren auch bei Tempo 30 keine Zeit, müssen sie doch gar nicht langsamer fahren als sie es jetzt schon tun.

Wer täglich zu Fuss oder mit dem Velo in unseren Wohnquartieren unterwegs ist und Kinder hat, braucht keine Statistiken, um zu wissen, dass sich längst nicht alle Lenker vernünftig verhalten und gefährliche Szenen keine Seltenheit sind. Jeder Vater, jede Mutter wird wie Melanie Jenni von «Schreckmomenten» und Schutzengeln berichten können.

«Es ist noch nie etwas passiert», wird weiter behauptet. Fakt ist, dass die letzten unbebauten Grünflächen in Quartieren verschwinden und der Verkehr stark zunimmt. Da werden selbst Schutzengel an ihre Grenzen stossen. Überfordern wir sie nicht! – und signalisieren wir klar, mit welchem maximalem Tempo Wohnquartiere zu befahren sind.

DENISE GUT KÄGI, GIPF-OBERFRICK


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote