Frage: Ich bin bei einem Unternehmen mit einem befristeten Arbeitsvertrag bis Ende August angestellt. Jetzt habe ich ein Angebot für einen neuen Job in einem anderen Unternehmen erhalten. Bedingung für den neuen Job ist jedoch, dass ich die Stelle bereits per 1. Juni antrete. In meinem jetzigen Arbeitsvertrag steht nichts über die Kündigungsfrist. Kann ich somit meinen bisherigen Arbeitsvertrag mit der ordentlichen Kündigungsfrist auflösen, damit ich die neue Stelle antreten kann?
Antwort: Nein. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet auf den vereinbarten Zeitpunkt hin. Eine Kündigung muss dabei nicht ausgesprochen werden. Der Arbeitsvertrag kann weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer durch eine ordentliche Kündigung vorzeitig beendet werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn…
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