In Kaisten wird nun doch weniger ausgezont

  17.09.2020 Kaisten

1,9 Hektaren anstatt 6 Hektaren, weil das Dorf schneller wächst

Die Gesamtrevision der Kaister Nutzungsplanung geht in die dritte und letzte Phase. Das gesetzliche Mitwirkungsverfahren ist eröffnet und dauert bis zum 31. Oktober. Von der Mitwirkung erhofft sich der Gemeinderat eine breite Abstützung in der Bevölkerung.

Simone Rufli

«Äussert euch jetzt, beteiligt euch am Mitwirkungsverfahren und erspart uns damit eine Flut von Einwendungen im Rahmen der nachfolgenden öffentlichen Auflage», forderte Gemeinderat Oliver Brem die rund 60 Personen auf, die am Montagabend der Einladung des Gemeinderates gefolgt waren und sich in der Sporthalle Hofstatt von der Planungskommission über den Stand der Nutzungsplanungsrevision informieren liessen. Von Gesetztes wegen ist die Einwohnergemeinde verpflichtet, ihre Nutzungsplanung in der Regel alle 15 Jahre zu überprüfen und wenn nötig anzupassen. In Kaisten hat es etwas länger gedauert. Die letzte Revision wurde in den 1990er-Jahren gemacht, damals noch separat für die beiden Ortsteile Kaisten und Ittenthal. Nach der Gemeindefusion im Jahre 2013 wurde lediglich die Bauund Nutzungsordnung (BNO) angepasst. Mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung erfüllt die Gemeinde nun die aktuellen raumplanerischen Vorgaben von Bund und Kanton im Bereich Raumplanung und Gewässerschutz. Der Gemeinderat hat für die Ausarbeitung der Revision eine Planungskommission eingesetzt, deren Mitglieder am Montagabend alle anwesend waren. Vorsitzender der Planungskommission ist Oliver Brem.

Kanton lenkte ein
Ursprünglich hatte der Kanton gefordert, dass die Gemeinde Kaisten aufgrund des revidierten Raumplanungsgesetzes insgesamt 6 von 10,5 Hektaren an Baulandreserven auszonen müsse. Hinter der Forderung des Kantons steckte die Annahme, dass die Kaister Bevölkerung bis zum Jahr 2040 nur auf 2940 Einwohner ansteigen werde. Der Gemeinderat war mit dieser Rechnung nicht einverstanden. Oliver Brem: «Wir sind überzeugt, dass die Gemeinde schneller wächst und die Bevölkerung in diesem Zeitraum auf über 3000 Einwohner ansteigen wird.» Der Kanton lenkte ein. Aus 6 wurden 1,2 Hektaren Wohnbauland, die aus der Wohnzone herausgenommen und der Nichtbauzone zugewiesen werden. Weitere 0,7 Hektaren werden von der Wohnzone der Grünzone zugewiesen, wodurch diese Fläche ebenfalls von einer Bebauung freigehalten werden kann.

Stärkung des Ortskerns
In der Ebene, in der Nähe des Ortskerns Kaisten, wird dagegen eine Verdichtung angestrebt. «Der Ortskern ist der zentrale Begegnungsort der Gemeinde», betonte Brem. Die Gebiete Rüttene, Eichmatt, Weihermatt und Unterdorfstrasse wurden deshalb als Entwicklungsgebiete bestimmt, bei welchen ein öffentliches Interesse besteht, eine gesamtheitliche Bebauung mit Gestaltungsplanpflicht und Arealüberbauung zu realisieren. Auf diesen Flächen soll ein grosser Teil des künftigen Bevölkerungswachstums von Kaisten erfolgen. Alle vier Flächen sind gut erschlossen, nahe am Ortskern in der Ebene und umgeben von Siedlungsgebiet.

Die ganze Revision zielt darauf ab, den Ortskern zu stärken, in den Quartieren eine hohe Lebensqualität sicherzustellen, attraktive Frei- und Grünflächen zu schaffen und erholsame Landschaften zu bewahren. Genauso wichtig ist dem Gemeinderat der Erhalt attraktiver Arbeitsgebiete. So steht die Gemeinde unter anderem im Austausch mit der Betriebsleitung der BASF und ist bemüht, Entwicklungsabsichten frühzeitig gemeinsam zu klären.

20 Prozent Mehrwertabgabe
Gemäss Baugesetz müssen Grundeigentümer für Einzonungen oder Umzonungen aus Nichtbaugebiet eine Abgabe von 20 Prozent des Mehrwerts leisten. Die Abgabe wird beim Verkauf des Grundstücks ober bei Vorliegen einer Baubewilligung fällig. Die Gemeinden können den Abgabesatz auf 30 Prozent erhöhen. «Wir verzichten auf diese Möglichkeit und belassen die Mehrwertabgabe bei 20 Prozent», erklärte Brem. 10 Prozent dieser zweckgebundenen Abgabe gehen an den Kanton, 10 Prozent an die Gemeinde. Zum Schluss erläuterte Andrea Gammeter von der Planar AG für Raumentwicklung den papierenen und den digitalen Weg der Mitwirkung. Im Anschluss an die nun gestartete öffentliche Mitwirkung wird die kantonale Vorprüfung – eine erste Vorprüfung hat bereits stattgefunden – abgeschlossen. Es folgen nacheinander die öffentliche Auflage, das Einwendungsverfahren und die Gemeindeversammlung voraussichtlich im Jahr 2022. Ganz zum Schluss muss der Kanton die Revision der Nutzungsplanung genehmigen.

Öffentliches Mitwirkungsverfahren zur Nutzungsplanungsrevision. 14. September bis 31. Oktober 2020. Sämtliche Dokumente sowie ein Link zur
E-Vernehmlassungsplattform finden sich auf www.ortsplanungkaisten.ch


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