Keine Giesskannengelder für «Waldschäden»

  27.08.2020 Leserbriefe, Zeihen

Im Fahrwasser der Corona-Pandemie hat es sich zwischen Brüssel, Bern und Aarau eingebürgert: Das öffentliche Manna fliesst rasch und locker, sofern man über die richtige Lobby im Regierungsrat und im Parlament verfügt. So fehlen im zehn Millionen «Massnahmenpaket zur Be- wältigung der Waldschäden» natürlich die Hinweise auf die Pandemie und die weiter sinkenden Holzpreise nicht. Dabei sind letztere schon lange nicht mehr kostendeckend. Viele der «Waldschäden», die jetzt dem Klimawandel und dem Borkenkäfer angelastet werden, basieren auf riskanter und ruinöser Forstwirtschaft. Eine Anhörung, an der alle Aargauerinnen und Aargauer mitmachen können, gibt Gelegenheit, sich zur Vorlage des Regierungsrates zu äussern.

Das ist eine der wenigen Gelegenheiten, wo Steuerzahler etwas zu den öffentlichen Beiträgen an die Forstwirtschaft schreiben können. Was der Regierungsrat vorlegt, ist eine kurzfristige «Pflästerlipolitik» zur Generierung weiterer Subventionen (Direktzahlungen) an die defizitäre und ökologisch unsinnige Massenproduktion von Holz, das in diesem Ausmass niemand braucht. Die maschinengetriebene Kahlschlag- und Plantagenwirtschaft nimmt keine Rücksicht auf Landschaft und Schutzgebiete. Das direkte Verbrennen von Holz aus dem Wald produziert gleich viel Kohlendioxid, wie das Verbrennen fossiler Brennstoffe. Bis die Bäume das CO2 wieder aufgenommen haben, dauert es zirka 80 Jahre. Für den Wald der Zukunft fehlen Visionen und langfristige Ziele, die Wirtschaftlichkeit, Nutzen für die Gesellschaft und die Landschaft gleichermassen berücksichtigen. Forstliche Massnahmen, die zu immer neuen «Waldschäden» und Ungemach führen, sind nur durch öffentliche Gelder überhaupt machbar. Sie sind langfristig weder dem Lebensraum Wald angemessen noch finanzierbar. Sie werden heute ermöglicht durch Mischrechnungen mit Geldern, die eigentlich dem Naturschutz dienen sollten. Dabei ist im Wald Naturschutz Nichtstun und sonst gar nichts. Machen Sie mit bei der Anhörung im Kanton Aargau (bis 21. September). Weitere Informationen unter www. naturschutz-irrtum.ch.

HEINER KELLER, ZEIHEN


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote