Rafael Wächter in den Verwaltungsrat gewählt

  03.07.2020 Kaisten

Raiffeisen Regio Laufenburg: schriftliche Abstimmung

Aufgrund der aktuellen Situation entschieden sich der Verwaltungsrat und die Bankleitung dazu, die geplante Generalversammlung abzusagen und eine schriftliche Abstimmung gemäss der COVID-Verordnung des Bundesrates durchzuführen.

Sämtliche Mitglieder der Raiffeisenbank Regio Laufenburg waren eingeladen, ihre Stimmen zu den einzelnen Geschäften bis zum 30. Juni 2020 schriftlich abzugeben.

Allen Anträgen des Verwaltungsrates wurde stattgegeben. Die Traktanden über die Genehmigung der Bilanz- und Erfolgsrechnung, der Verzinsung der Anteilscheine zu sechs Prozent und der Entlastung der Organe wurden mit grossem Mehr gutgeheissen. Auch die gleichzeitig durchgeführte Wahl fiel eindeutig aus. Rafael Wächter aus Sulz wurde mit überwältigender Mehrheit in den Verwaltungsrat gewählt.

Statutenrevision angenommen
Ebenso wurde die beantragte Statutenänderung mit 92.49 Prozent der Stimmen klar angenommen. Erforderlich war ein qualifiziertes Mehr von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. Die Änderungen beinhalten sowohl die Aufnahme einer Präambel in die Statuten, als auch Bestimmungen bezüglich der Wahl des Vertreters der Raiffeisenbank bei der Generalversammlung von Raiffeisen Schweiz, die Verankerung des Antrags- und Traktandierungsrechts sowie die Möglichkeit von Blankoausleihungen.

Generalversammlung 2021
Die Auszählung der Stimmen erfolgte am 1. Juli 2020. 710 (von total 3175) Genossenschafterinnen und Genossenschaftern nutzten die Möglichkeit, an der Abstimmung teilzunehmen. Die Stimmbeteiligung war somit um einiges höher als an einer Generalversammlung. Dies unterstreicht, dass die Mitglieder auch in der heutigen Zeit am Geschäftsgang der Raiffeisenbank Regio Laufenburg interessiert sind. Die detaillierten Abstimmungsergebnisse können unter www.raiffeisen.ch/ regio-laufenburg abgerufen werden. Die Verantwortlichen der Raiffeisenbank Regio Laufenburg freuen sich, dass im nächsten Jahr voraussichtlich wieder eine traditionelle Generalversammlung durchgeführt werden kann. So kann der Raiffeisengedanke auch in Zukunft weiter gepflegt werden. (mgt)


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