Wird die Schweiz zum Schurkenstaat?

  31.03.2020 Leserbriefe, Zeiningen

Kaum zu glauben. Der Gemeinderat Möhlin bewilligt im Gebiet Langacker eine Startbahn für Modelflugzeuge auf wertvollstem Kulturland. Auf Agrarland mit Fruchtfolge. Während nach Gesetz dies gar nicht möglich sein dürfte.

Über Jahre musste die Familie Soder dafür kämpfen, dass sie ihren Landwirtschaftsbetrieb als Pferdepension erhalten durfte. Reitställe müssen in die Gewerbezone!? Das Land müsse der landwirtschaftlichen Nutzung erhalten bleiben! Es gibt wohl kaum etwas Näheres zur Landwirtschaft, als ein Pferdehof. Aber eben: wenn der Amtsschimmel wiehert.

Dass aber nun auch noch der Gemeinderat, nebst dem Kanton, Kulturland an bester bäuerlicher Lage frei gibt, für einen Hobby-Plausch, dafür die Existenz von mehreren Menschen aufs Spiel setzt, ist inakzeptabel. Wenn jemand landwirtschaftliches Land umnutzen will, müssen wesentlichere Bedürfnisse vorliegen als eine Startbahn neben einer stark befahrenen Autobahn, im Kreise der Hochspannungsleitungen. Da gehen die Gesetzgebungen zur Umzonung von Kulturland wesentlich weiter.

Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn: a) die Baute oder Anlage für die in Frage stehende Bewirtschaftung nötig ist; b) der Baute oder Anlage am vorgesehenen Standort keine überwiegenden Interessen entgegenstehen; und genau das ist der Fall.

Muss in einer stark begangenen und von Reitern der beiden Höfe benutzten Zone ein Flugbetrieb aufgegleist werden? Dort wo Hirsche und Störche sich tummeln? Dort wo Reiter mit ihren Pferden der Überzeugung waren, das ideale Gelände ausserhalb gefunden zu haben? Nein!

Man stelle sich vor, wenn ein aus der Kontrolle geratener Flieger in die Frontscheibe eines Autos knallt? Ist dann jemand bereit, daran eine Mitschuld zu tragen? Oder fliegen diese Modelle über die Wohnzone hinweg und stürzen dann dort ab?

Wer mit einem Windsack meint, die Reiter rechtzeitig vor den Fliegern zu warnen, kennt die Psyche der Pferde nicht. Flatternde Windsäcke sind geeignet, dass einer in die Luft springt und ein anderer zu Boden geht.

Es ist nur zu hoffen, dass die Verantwortlichen diese Bewilligung rückgängig machen und die Hobby-Flieger eine Startbahn suchen, welche für die agronome Nutzung nicht geeignet ist.

Dass diese Umnutzung bewilligt wurde, erinnert an gewisse Staaten, deren Auslegung des Gesetzes nach persönlichem Gutdünken oder korruptem Interesse gehandhabt wird.

WERNER MEIER, ZEININGEN


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