Status quo AKB und neues Energiegesetz

  05.03.2020 Münchwilen

Bericht aus dem Grossen Rat

An der zweiten Grossratssitzung im 2020 wurden zwei wichtige Themen debattiert. Zum einen wurde die Botschaft zur Aargauer Kantonalbank behandelt und zum anderen über das neue Energiegesetz gefeilscht. Nebenbei wurde noch Kenntnis von diversen Geschäften genommen, unter anderem der Einbürgerung von 699 ausländischen Staatsangehörigen (Ablehnung von 2 Gesuchen, 10 Personen).

In der Botschaft zur strategischen Stossrichtung im Hinblick auf die Rechtsform und Staatsgarantie der Aargauischen Kantonalbank (AKB), werden zwei Postulate behandelt. Einerseits die Abschaffung der Staatsgarantie, welches durch die SVP eingereicht wurde. Andererseits forderten die FDP, SVP und CVP die Erarbeitung einer Übersicht über die Kantonalbanken und deren Rechtsformen in der Schweiz. In der Detailberatung wurde auf das sich verändernde Umfeld, wie neue Zahlungswege, verwiesen. Hier wurde der Vergleich mit den Stromkonzernen gemacht, welche vor Jahren noch Ertrag für den Kanton generierten, jedoch nach der Energiewende mit einem riesigen Defizit zu Buche schlugen. Dem Votanten ging es dabei nicht um Panikmache, sondern um die zukunftsgerichtete Ausrichtung der Bankstrategie. Der Regierungsrat beantragt das Festhalten am Status quo.

Gemäss den Ausführungen von Regierungsrat Markus Dieth sei der Untergang einer kantonseigenen Bank in der heutigen Zeit undenkbar. Somit sei auch die Vergabe der Bankgarantie bedenkenlos. Die Anträge der Regierung wurden mit 94 Ja gegenüber dem Antrag der Kommission mit 36 Nein angenommen. Die Abschreibung der Vorstösse wurde in beiden Fällen grossmehrheitlich angenommen. Dieses Resultat war zu erwarten und erstaunt nicht sehr stark. Dass die SVP jedoch ihren eigenen Antrag am Schluss nicht weiter unterstützt erstaunt umso mehr. Im 2017 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Energiestrategie angenommen, welche vom Kanton umgesetzt werden muss und nun zur zweiten Beratung vorlag. Grundsätzlich gilt es, ein technisch sinnvolles, wirtschaftlich tragbares, ökologisch nachhaltig und sozial akzeptiertes Gesetz zu erarbeiten. Diverse Anträge wurden behandelt und viele Kompromisse wurden geschmiedet. So müssen in Zukunft beispielsweise bei Gebäudeerweiterungen erst ab 100m2 neuer Energiebezugsf läche zwingend Eigenstromerzeugungsanlagen eingebaut werden. Ein Technologieverbot wird es nicht geben: Auch in Zukunft sind Ölheizungen erlaubt. Beim Ersatz muss aber zwingend eine Massnahme umgesetzt werden, welche den Energieverbrauch insgesamt senkt – beispielsweise Fensterersatz, Gebäudedämmung, Solaranlage. Ist nur die Steuerung oder der Brenner betroffen, so gilt dies als Unterhalt und die Anforderung muss nicht erfüllt werden. In der Schlussabstimmung wurde das neue Energiegesetz mit 80 zu 50 Stimmen angenommen. Das Behördenreferendum wurde ergriffen und das Gesetz wird dem Volk voraussichtlich im September zur Beschlussfassung vorgelegt.


KOMMENTAR

Leben als Grossrat

Des Öfteren wurde ich in den vergangenen Tagen gefragt, ob ich mich schon gut eingelebt hätte im Grossen Rat. Mit dem zweiten Sitzungstag bin ich langsam, aber sicher im Ratsbetrieb angekommen – denn es ging nicht nur um die Vereidigung von neuen Mitgliedern oder die Wahl vom Grossratspräsidium. Mit der Botschaft über die AKB und das neue Energiegesetz, wurden zwei komplexe Themen behandelt. Bei der Vereidigung habe ich gelobt, mich für die Wohlfahrt des Kantons Aargau einzusetzen. Dazu gehört auch die kritische Betrachtung unserer Bank. Es stellt sich die Frage ob die Zeichen auch in Zukunft so gut stehen für unsere Bankenlandschaft, oder ob wir da nicht eine zu grosse Hypothek haben als Kanton. Die zweite Beratung des Energiegesetzes war für mich als Neuling komplex. Ich bin jedoch der Überzeugung, dass ein guter Kompromiss gefunden werden konnte, welcher bei der Volksabstimmung auch getragen werden wird.

BRUNO TÜSCHER, GROSSRAT FDP, MÜNCHWILEN


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote