Ein aussergewöhnliches Schuljahr gut zu Ende bringen

  30.03.2020 Schule

Wenn das Verbot des Präsenzunterrichts durch den Bundesrat über den 19. April hinaus verlängert wird, erfolgt das Lehren und Lernen aus der Distanz in Form eines Fernunterrichts. Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler in der Regel zuhause lernen und arbeiten. Die Lehrpersonen sind auch im Rahmen des Fernunterrichts für den Unterricht verantwortlich. Sie begleiten und unterstützen ihre Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Mitteln. Die Umsetzung des Lehrauftrags liegt somit weiterhin bei der Schule, nicht bei den Eltern. Letztere sind verantwortlich, den Tagesablauf zusammen mit ihren Kindern zu planen und ihnen für das selbstständige Lernen einen möglichst geeigneten Arbeitsplatz zuhause zur Verfügung zu stellen.

Klar ist auch: Das Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler, deren Betreuung zuhause nicht gewährleistet ist, wird so lange weitergeführt, bis der Präsenzunterricht und somit der ordentliche Unterricht an den Schulen wieder erlaubt ist. Das Betreuungsangebot besteht auch während der Frühlingsferien. Die Schulen seien gefordert, ein aussergewöhnliches Schuljahr trotz erschwerter Bedingungen gut zu Ende zu bringen und die Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu unterstützen, hält das BKS fest. «Die ausserordentlichen Umstände aufgrund der Coronavirus-Pandemie sollen für die Schülerinnen und Schüler zu keinen Nachteilen für die weitere schulische und berufliche Laufbahn führen.»

Kein Einfluss auf die Promotion
Während der Phase des Fernunterrichts sind die Leistungsbeurteilungen nicht promotionswirksam. Für die Noten im Jahreszeugnis des laufenden Schuljahrs werden alle Beurteilungsbelege berücksichtigt, die vom Beginn des Schuljahrs im August 2019 bis zum 13. März 2020 vorhanden waren. Falls das Verbot des Präsenzunterrichts vor Ende des Schuljahrs wieder aufgehoben wird, können weitere Beurteilungen bis zum Ende des Schuljahres dazukommen.

In seiner Medienmitteilung erläutert das BKS zudem, dass auch die Tagessonderschulen angehalten seien, einen Fernunterricht aufzubauen. (mgt/nfz)


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