Baustellen dürfen weiter betrieben werden

  19.03.2020 Wirtschaft

Der Regierungsrat hat entschieden, sich weiterhin an die vom Bundesrat kommunizierten Massnahmen und Verordnungen zu halten. Dies betrifft insbesondere auch das Baugewerbe. Baustellen sind nicht öffentlich zugänglich, haben klare Zutrittsbeschränkungen und dürfen somit weiterhin betrieben werden – unter Berücksichtigung der Hygienemassnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Der Regierungsrat lehnt kantonale Alleingänge weiterhin ab, soweit keine kantonsspezifische Betroffenheit vorliegt – was im Baugewerbe nicht der Fall ist.

Der Bund und die Kantone sind in der jetzigen schwierigen Phase gefordert, die Wirtschaft zu unterstützen: \"Umso wichtiger ist es, dass indirekt betroffene Branchen ihre Aufträge ausführen können\", erklärt Baudirektor Stephan Attiger. Ziel sei es deshalb, die Planung und Realisierung der kantonalen Bauprojekte möglichst ohne zeitliche Verzögerungen voranzutreiben – sowohl im Strassenbau als auch im Umweltbereich zum Beispiel mit den Hochwasserschutzprojekten. \"Damit können wir die Planungsbüros, Baufirmen und weitere beteiligte Unternehmen unterstützen und ihnen helfen, die jetzige Krisenzeit zu überbrücken\", so Attiger. Sollten sich Verzögerungen abzeichnen, würde die Situation im Einzelfall gemeinsam mit den beteiligten Unternehmen analysiert und das weitere Vorgehen festgelegt werden – selbstverständlich immer unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes.

Natürlich seien auch die Mitarbeitenden des Strassenunterhalts genauso wie die restlichen Kantonsangestellten angehalten, diese einzuhalten. Arbeitgeber sind gefordert, Hygienemassnahmen umzusetzen Da die Baustellen als nicht öffentlich zugänglich gelten und im Hoch- und Tiefbau Zutrittsbeschränkungen bestehen, ist der Zugang nur durch berechtigte und somit klar identifizierbare Personen möglich. Für Baracken und Aufenthaltsräume gilt es, die Distanzvorschriften einzuhalten, beispielsweise durch eine gestaffelte Benutzung. Die Arbeitgeber werden angehalten, diese und weitere durch das BAG angeordneten Hygienemassnahmen einzuhalten und Reinigungs- wie Desinfektionsmaterial zur Verfügung zu stellen.

Stephan Attiger betont: \"Auf unseren Baustellen stellen wir fest, dass die Bauunternehmer sich an die empfohlenen Massnahmen halten, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Jedes Unternehmen weiss, dass dies auch aus ökonomischer Sicht höchste Priorität hat.\"

Der Kanton Aargau hat bei der Armee Unterstützung zugunsten der Kantonsspitäler Aarau und Baden angefordert. Es geht darum, die Leistungsfähigkeit der beiden Spitäler zu ergänzen. Soldaten sollen bei der Grundpflege Unterstützung leisten und Patienten transportieren. Die Task Force \"Coronavirus\" setzt alles daran, die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens im Aargau zu stärken. Es geht darum, mit Soldaten, Zivildienstleistenden, Zivilschützern, Medizinstudentinnen und -studenten über die Rotkreuz-Kantonalverbände und die kantonalen Samariterverbände sowie mit Freiwilligen das Personal im Gesundheitswesen zu unterstützen. Hilfsgesuche aus dem Gesundheitswesen werden in der Task Force mit hoher Priorität bearbeitet. Solche Gesuche können mit dem bekannten Formular via coronavirus@ag.ch gestellt werden. Das Regionale Führungsorgan (RFO) steht den Organisationen beratend zu Seite.

Im Kanton Aargau wurden bisher 118 Infektionsfälle mit dem Coronavirus registriert; 17 Personen sind hospitalisiert. Bisher haben einige hundert Betriebe ein Gesuch um Kurzarbeit eingereicht. 


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