Sondierbohrungen im Eichwald mit Auflage

  31.10.2019 Zeihen

Mit Verfügung vom 7. Oktober 2019 hat das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation der Nagra die Bewilligung für die Durchführung von Sondierbohrungen im Eichwald erteilt. Die Bewilligung umfasst die Abteufung von bis zu drei Sondierbohrungen (vertikal oder schräg) bis maximal 2›000 Meter unter Tag und die Erstellung von Erschliessungsanlagen. Die Bewilligung ist auf zehn Jahre befristet. Der Bohrplatz darf während fünf Jahren ab Beginn der Bauphase betrieben werden. Der Bohrkeller wurde auf 45 Jahre nach Beendigung des Bohrbetriebes bewilligt.

Die Einsprache der Gemeinde Zeihen vom 22. März 2017 wurde teilweise gutgeheissen. Der Hauptantrag, es sei auf den Standort Eichwald zu verzichten und stattdessen der Standort beim Bahnhof Effingen zu bevorzugen, wurde zwar abgewiesen. Dafür wurden Eventualanträge gutgeheissen. So wurde die Nagra unter anderem verpflichtet, die Autobahnausfahrt/-einfahrt Effingen und ab dort die Route via den Bahnhof Effingen, Militärstrasse und Eichwaldstrasse als Zufahrt zur Bohrstelle zu benützen, um das Dorf vom Baustellenverkehr zu verschonen. Der Gemeinderat ist an seiner letzten Sitzung zum Schluss gelangt, auf eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zu verzichten, da eine Anfechtung der Verfügung keine Aussicht auf Erfolg hätte. (mgt)


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