Der Zusammenschlussvertrag liegt vor

  24.05.2019 Bözen

Wie aus Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen Böztal wird

Am Mittwochabend war es endlich soweit: Der Projektausschuss konnte den druckfrischen Zusammenschlussvertrag präsentieren. Seit gestern kann er auf allen vier Gemeinde-Homepages eingesehen und heruntergeladen werden.

Simone Rufli

Wie es so da lag, wirkte es irgendwie unspektakulär – irgendwie aber auch grossartig. Das frisch gedruckte Vertragswerk, das auf 13 Seiten aus Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 die Gemeinde Böztal machen soll. Unspektakulär und grossartig war auch der Ort, an dem die drei Gemeindeammänner, der Vizeammann (Hornussen) und Projektberater Jean-Claude Kleiner am Mittwochabend den Zusammenschlussvertrag der öffentlichen Beurteilung übergaben. Hoch über Bözen, beim Waldhaus mit Blick über die Jurahügel, liessen Robert Schmid (Bözen), Andreas Thommen (Effingen), Giovanni Carau (Elfingen) und Guy David (Hornussen) noch einmal den Weg von den ersten gescheiterten Annäherungsversuchen anno 2009 bis zur bevorstehenden Hochzeit Revue passieren. Dabei wurde einmal mehr klar: selbstverständlich ist es nicht, dass sich die vier Gemeinden auf Augenhöhe und im Vertrauen gefunden haben. «Letztlich war es entscheidend, dass sich Behördenvertreter gefunden haben, wo keiner zu Lasten eines anderen einen Vorteil herausschinden will», betonte Robert Schmid. Vier kleine Gemeinden in ländlicher Region, die sich bewusst wurden, dass sie ihr Potential gemeinsam besser ausschöpfen können als jede für sich alleine. «Getragen von einem positiven Grundgefühl», so Guy David «und stets mit Offenheit in der Zusammenarbeit», so Giovanni Carau. Dazu die Tatsache, dass die Komplexität der Aufgaben zunimmt und ein Ausgleich zwischen Geben und Nehmen erzielt werden konnte. Andreas Thommen meinte: «Der Prozess war toll. Es fanden sich so viele interessierte Menschen in den Arbeitsgruppen zusammen. Das stimmt zuversichtlich, dass sich in Zukunft wieder mehr Leute in Ämtern engagieren werden.»

Was regelt der Vertrag?
Der Vertrag regelt nur das Wichtigste. Er hält den Namen, das Wappen, die Bezirkszugehörigkeit fest und die Begleitkommission für die ersten vier Jahre mit dem neuen Gemeinderat. Er enthält Bestimmungen zum Ortsbürgerrecht – damit auch die Hornusser Ortsbürger (Stand 1995) kostenlos wieder in die neue Ortsbürgergemeinde aufgenommen werden können – und er hält ausdrücklich fest, dass an den Traditionen der bisherigen Gemeinden auch in Zukunft festgehalten wird; genauso wie an den bisherigen Adressen, Hausnummern und Postleitzahlen. Er hält fest, dass die Gemeindeverwaltung in Hornussen angesiedelt wird und dass für Kindergarten und Schule – unter einer gemeinsamen Schulleitung – der Status quo beibehalten wird – solange der Kanton keine neuen Spielregeln vorgibt. Er regelt den Zusammenschluss der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung und die Vereinheitlichung der Gebühren bis spätestens Ende 2025 und er legt Übergangsbestimmungen fest.

Sollte der Zusammenschluss wider Erwarten nicht zustande kommen, «sieht es für die einzelnen Gemeinden nicht rosig aus. Dann könnte Elfingen beispielsweise seinen Steuerfuss von 114 Prozent nicht länger halten und Hornussen müsste wegen anstehender Investitionen den Wasserpreis erhöhen», nannten die vier nur zwei Beispiele.

Infoabende in allen vier Gemeinden
Die Bevölkerung in den vier Dörfern wird noch vor den Gemeindeversammlungen vom 27. Juni (dort ist der Vertrag bei allen Traktandum 4) über das Vertragswerk informiert. Am 5. Juni in Hornussen und Elfingen, am 6. Juni in Bözen und am 12. Juni in Effingen. Stimmen alle vier Gemeindeversammlungen dem Zusammenschlussvertrag zu, folgt als nächstes am 24. November die obligatorische Urnenabstimmung. Gibt es auch dort ein Ja, muss im Frühling 2020 noch der Grosse Rat seine Zustimmung erteilen, damit die Gemeinde Böztal am 1. Januar 2022 loslegen kann.

Der Zusammenschlussvertrag kann in allen vier Gemeinden auf der Homepage eingesehen und von dort heruntergeladen werden. Er kann aber auch in ausgedruckter Form auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.


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