Vater gesteht Tötung seines Sohnes
12.01.2018 Kriminalität, PolizeimeldungenDer Tatverdächtige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft und dort in stationärer ärztlicher Behandlung. Er hat sich mittlerweile zum Tatvorwurf ausführlich eingelassen und die Tötung seines Sohnes gestanden. Als Motiv gab er sinngemäss eine plötzliche Überforderung wegen des schreienden Kindes an. Nach eigenen Angaben soll er zuvor ein Drogenersatzmedikament eingenommen haben. Die Ergebnisse der Untersuchung seines Blutes auf Drogen und Medikamente stehen derzeit noch aus. Ein psychiatrisches Sachverständigengutachten zur Frage seiner Schuldfähigkeit und seiner zukünftigen Gefährlichkeit wurde in Auftrag gegeben. Das Kind wies neben dem todesursächlichen stumpfen Schädel-Hirn-Trauma weitere Verletzungen auf, die mit der Tötungshandlung im direkten Zusammenhang standen, aber nicht todesursächlich waren. Altverletzungen wurden nicht festgestellt.
Auch ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine Vernachlässigung. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand war der Junge auch kindgerecht untergebracht. Der Mann ist vielfach wegen unterschiedlicher Delikte vorbestraft. Im Jahr 2016 wurde er zuletzt wegen eines Körperverletzungsdeliktes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weshalb er zur Tatzeit unter Bewährung stand. Es gibt neben Verurteilungen wegen Diebstahls-, Drogen- und anderen Delikten zu kleineren Strafen zwei mehr als 10 Jahre zurückliegende Verurteilungen wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu längeren Haftstrafen. Dabei fusst auf dieser Verurteilung wegen Raubes die polizeiintern vorgenommene Einstufung als gewalttätig.
Die betreffenden Ermittlungsakten aus anderen Gerichtsbezirken wurden angefordert und werden nach Eintreffen ausgewertet. Die Ermittlungen zu den Lebensumständen des Beschuldigten und der Mutter des Kindes haben bislang ergeben, dass das Paar im Sommer nach Badisch Laufenburg zugezogen war und sich im Hinblick auf die eigene gesundheitliche Situation wegen einer bestehenden ärztlich behandelten Suchtproblematik und die anstehende Geburt des Kindes frühzeitig um Hilfe auch an das örtliche Jugendamt gewandt hatte. Mit den beteiligten Sozialarbeitern war daraufhin ein Konzept der Betreuung mit den werdenden Eltern erstellt worden, das entsprechend durchgeführt wurde. Eine Auswertung der Akte des Jugendamtes ergab in diesem Zusammenhang keine Verdachtsmomente auf eine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung der Jugendamtsmitarbeiter. Die Ermittlungen dauern an. Zu den genaueren gesundheitlichen Verhältnissen der Mutter wie des Tatverdächtigen werden aufgrund des hier zu wahrenden Persönlichkeitsschutzes keine weiteren Angaben gemacht. Gleiches gilt für den Inhalt der vorgelegten Akte des Jugendamtes. Hier ist von den Strafverfolgungsbehörden das Sozialgeheimnis zu wahren.