Zukunft des Aemmerhofs

  15.02.2024 Nordwestschweiz

STELLUNGNAHME

Im Zusammenhang mit der Versteigerung des «Aemmerhofs» in Wil ist seit einigen Monaten eine gerichtliche Auseinandersetzung im Gang. Die NFZ berichtete wiederholt über dieses Thema und beide Parteien legten in der Folge in eigenen Stellungnahmen ihre Sicht der Dinge dar. Die Hollingers legen nun Wert auf folgende Präzisierung zu den bisher veröffentlichten Argumenten:

«Das Gesetz sieht vor, dass das Eigentum im Rahmen einer Versteigerung nicht im Zeitpunkt der Grundbucheintragung, sondern bereits im Zeitpunkt des Zuschlags auf die Ersteigerer übertragen wird. Im vorliegenden Fall sahen die Steigerungsbedingungen zudem vor, dass die Verwaltung des Betriebs an das Betreibungsamt Mettauertal überging. Gemäss der vorliegenden schriftlichen Bestätigung durch das Betreibungsamt hat das Betreibungsamt die Bewirtschaftung auf Céline und Severin Hollinger übertragen. Ebenfalls lautet die alte Betriebsnummer auf Céline Hollinger. Severin und Kevin Hollinger wurden am 5. Januar 2024 von der Polizei verhört. Die Oberstaatsanwaltschaft hat in ihrem Schreiben vom 19. Januar 2024 diese Anzeige mit einer Nichtanhandnahmeverfügung abgeschlossen. Gegen diesen Entscheid hätte Stéphane Collart innerhalb von 10 Tagen beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde einreichen können. Eine Nichtanhandnahmeverfügung schliesst das Verfahren rechtskräftig ab, ein Verfahren kann nicht wieder aufgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft verfügt die Nichtanhandnahme, sobald aufgrund der Strafanzeige oder des Polizeirapports feststeht, dass die fraglichen Strafbestände oder die Prozessvoraussetzungen eindeutig nicht erfüllt sind (Art. 310 Abs. 1 lit. a StPO). Die Gebrüder Hollinger haben auf dem «Aemmerhof» gewisse Aufräumarbeiten ausgeführt und einige ihrer Maschinen eingestellt. Dies ist jedoch keine Straftat, sondern Severin Hollinger ist gemäss der Staatsanwaltschaft dazu befugt, diese Arbeiten da auszuführen. Sämtliche Anzeigen von Stéphane Collart, welche an die Adresse von Hollingers gerichtet waren, wurden von der Staatsanwaltschaft mit Nichtanhandnahmever fügungen erledigt. Weiter wurde der Kaufpreis im November und somit vor dem Urteil vom Obergericht aus persönlichen Gründen bereits freiwillig an das Betreibungsamt bezahlt. Die Hollingers haben dies beim Gericht nie erwähnt, da es nicht relevant war für den Prozess. Beim Bundesgericht gelten Gerichtsferien vom 18. Dezember bis 2. Januar 2024, weshalb der Entscheid nicht am 29. Dezember 2023 rechtskräftig werden konnte. Daher war es bei der Veröffentlichung der Richtigstellung von Hollingers am 5. Januar 2024 möglich, die Beschwerde weiterzuziehen.»

Anmerkung der Redaktion
Diese rechtliche Auseinandersetzung muss von den zuständigen Gerichten geklärt und entschieden werden. Die Neue Fricktaler Zeitung wird nach Vorliegen eines letztinstanzlichen Urteils wieder darüber berichten. (nfz)


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