Wenn die Ex-Freundin nicht ausziehen will

  07.03.2024 Ratgeber

Frage: Ich lebe zurzeit noch mit meiner Ex-Freundin unter einem Dach. Vor rund einem Monat haben wir uns getrennt und ich möchte nun eigentlich so schnell wie möglich aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Unglücklicherweise haben wir damals beide gemeinsam den Mietvertrag unterzeichnet, so dass der Vermieter nun auch eine gemeinsame Kündigung mit beiden Unterschriften verlangt. Meine Ex-Freundin, die aber gerne weiterhin in der Wohnung bleiben möchte, weigert sich, die Kündigung zu unterschreiben. Kann Sie das?

Antwort: Ja. Mieten Sie eine Wohnung gemeinsam mit einer anderen Person, sind Sie später auch zur gemeinsamen Kündigung verpflichtet. Sie können zwar ausziehen, haften aber dennoch weiterhin zusammen mit Ihrer Ex-Partnerin für die Bezahlung des Mietzinses und die weiteren mietrechtlichen Pflichten. Bestenfalls können Sie beim Vermieter anfragen, ob er Sie aus dem Mietverhältnis entlässt und einen neuen Mietvertrag alleine mit Ihrer Ex-Freundin abschliesst. Da der Vermieter hier eventuell ein finanzielles Risiko fürchtet, wird er dies aber eher verneinen. Schliesslich kann er dann bei einer Nichtbezahlung des Mietzinses nur noch auf eine Person zurückgreifen. Im Weiteren besteht für Sie die Möglichkeit, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Wird dieser entweder von der Mitmieterin oder dem Vermieter abgelehnt, wird Ihre Situation schwierig. In der Not hilft nur der Gang vor Gericht. Bei Wohngemeinschaften ist daher zu empfehlen, dass nur eine Person den Mietvertrag unterzeichnet und dieser Hauptmieter dann mit den weiteren Mitbewohnern Untermietverträge abschliesst. So kann jeder Mitmieter zu jeder Zeit einzeln kündigen und sich von allen mietrechtlichen Pflichten befreien. Eine Kündigungsfrist bleibt dabei aber zu beachten.

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