Stadt Rheinfelden hat entschieden: Denner-Quartierladen darf offenbleiben

  09.01.2024 Wirtschaft

Der Denner im Rheinfelder Robersten-Quartier ist zonenkonform und darf an Werktagen offenbleiben. Das entsprechende Betriebskonzept hat der Stadtrat im Rahmen des Entscheids über das Baugesuch und die Einwendungen genehmigt. Auflagen macht er bezüglich Parkierung und Anlieferung. Der Entscheid ist wegen den dagegen erhobenen Beschwerden noch nicht rechtskräftig. Der Quartierladen Denner an der L'Orsa-Strasse hatte in den vergangenen Jahren zu Reklamationen von Anwohnenden und schliesslich zu einem Baubewilligungsverfahren geführt, gegen das mehrere Einwendungen eingegangen waren. Streitpunkte waren im Wesentlichen die Zonenkonformität, der Betrieb des Denners mit Ladenöffnungszeiten am Sonntag, die Anlieferung sowie die Parkierung. Die Betreiberin hat daraufhin im Frühjahr 2023 von sich aus ihr Betriebskonzept angepasst und auf die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen verzichtet. Dies hatte eine Neuauflage des Baugesuches zur Folge. Ende November 2023 hat der Stadtrat über das Baugesuch und die Einwendungen entschieden. Der Stadtrat erachtet den Quartierladen als zonenkonform und stimmte dem Betriebskonzept mit Öffnungszeiten an Werktagen zu. Bezüglich der Anlieferung und Parkierung verfügte der Gemeinderat Auflagen, welche zu ei-nem konfliktarmen Betrieb führen sollen. Namentlich müssen künftig mehr Parkplätze für den Quartierladen zur Verfügung stehen. In der Vergangenheit waren Parkplätze teilweise fremd-vermietet. Der Entscheid des Gemeinderates wurde von verschiedenen Einwenderparteien beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau angefochten und ist somit noch nicht in Rechtskraft erwachsen.

 


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