Herznach-Ueken hat nun einheitliche Wasser- und Abwassergebühren

  28.04.2023 Herznach

An der Gemeindeversammlung wurden auch die Kredite für Massnahmen aus des Generellen Entwässerungsplans, für die Montage von E-Ladestationen bei den Gemeindehäusern Herznach und Ueken und die Beschaffung von neuem Schulmobiliar genehmigt.  

Nachdem das neue Erschliessungsfinanzierungsreglement Herznach-Ueken am 18. November 2022 zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückgewiesen wurde, haben am Donnerstagabend die 72 (von 1742) anwesenden Stimmberechtigten den Teil mit einheitlichen Verbrauchs- und Anschlussgebühren genehmigt. Damit hat die neue Gemeinde Herznach-Ueken für 2023 einheitliche Wasser- und Abwasserpreise. Während der Abwasserpreis von 2.90 Franken pro Kubik unverändert bleibt, wird neu ein Preis von 2 Franken für den Wasserverbrauch verrechnet. Im Ortsteil Herznach kostete der Kubik bisher 80 Rappen, im Ortsteil Ueken 1.50 Franken. Die Anschlussgebühren ändern nur geringfügig. Es wird der jeweils günstigere Ansatz aus den Ortsteilen angewendet. Die Preisanpassung beim Wasser ist wegen der erwarteten Investitionen nötig. Das Erschliessungsfinanzierungsreglement, insbesondere die «Spielregeln» für die Erschliessungsfinanzierung (Grundeigentümerbeiträge) wird aktuell durch eine Arbeitsgruppe bearbeitet.

Für weitere Massnahmen aus dem Generellen Entwässerungsplan (Ortsteil Ueken) hat die Gemeindeversammlung einen Verpflichtungskredit über 268'500 Franken gutgeheissen.

Bei den beiden Gemeindehäusern werden je zwei Ladestationen für Elektroautos installiert. Die Gemeindeversammlung hat dafür, nach einiger Diskussion, schlussendlich deutlich einen Verpflichtungskredit von maximal 53'000 Franken bewilligt. Die Raiffeisenbank Regio Frick-Mettauertal beteiligt sich an den Investitionskosten mit maximal 50'000 Franken aus ihrem Jubiläumsfonds.

Die im Zuge der neuen Schulorganisation notwendige Beschaffung von Schulmobiliar in der Höhe 135'000 Franken ist ebenfalls genehmigt worden. Die neue Schulorganisation wird gemäss Fusionsvertrag ab Schuljahr 2023/24 umgesetzt. (mgt)


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