Ein harter Brocken, diese BNO
20.06.2025 LaufenburgGesamtrevision der Laufenburger Nutzungsplanung gab viel zu reden
Auszonung von Bauland an «schönster Lage im Ortsteil Sulz», zusätzliche Hürden für Bauherren in der Laufenburger Altstadt oder auch die Wohnzone für das Areal Dürrenbächli ...
Gesamtrevision der Laufenburger Nutzungsplanung gab viel zu reden
Auszonung von Bauland an «schönster Lage im Ortsteil Sulz», zusätzliche Hürden für Bauherren in der Laufenburger Altstadt oder auch die Wohnzone für das Areal Dürrenbächli sorgten für viele Voten an der Laufenburger Gmeind. Genehmigt wurde die BNO schliesslich mit diversen Abänderungen und Teilrückweisungen.
Susanne Hörth
Die Uhrzeiger rückten gegen Mitternacht, als Stadtammann Herbert Weiss eine sehr diskussionsreiche Gemeindeversammlung nach fast fünf Stunden als beendet erklären konnte. Ein Grossteil der Diskussionen drehte sich um die Gesamtrevision Nutzungsplanung. So trocken das Sachgeschäft in der Theorie klingen mag, in seiner geplanten Umsetzung ist es von vielen Emotionen, Unsicherheiten, teils auch Unverständnis begleitet. All das wurde in der Laufenburger Stadthalle am Mittwochabend deutlich. Gleichwohl blieben die Diskussionen stets sachlich.
Bauland an schönster Lage
Viel zu reden gab insbesondere die geplante Auszonung von Bauland im Gebiet Steinliacher im Ortsteil Sulz. «Unser schönstes, noch freies Bauland, an bester Lage», tönte es in dieser Art mehrfach aus der Versammlung. Unverständnis herrschte auch, weil der Kanton im Zusammenhang mit einer Trafostation vor wenigen Jahren mit diesem Gebiet zu tun hatte und dabei auch von einer Bebauung in Zukunft ausging. Wiederholt wurde von verschiedenen Votanten aufgefordert, dem Antrag von Arlette Obrist Steinacher zuzustimmen. Sie verlangt die Abänderung/Teilrückweisung der vorgesehenen Bauland-Auszonungen und Siedlungsreserven im Ortsteil Sulz. Die Parzellen seien einzeln anhand der bebaubaren Möglichkeiten zu überprüfen und anzupassen. Dieser sowie weitere Abänderungsanträge wurden genehmigt.
Dazu gehören zwei Anträge, welche die Altstadtzone, Absätze 9 und 10 betreffen. Antragssteller Beat Kaiser fordert die Streichungen von Formulierungen, die ansonsten dazu führen, dass Leute vom Kauf und Sanieren von Altstadtliegenschaften abgeschreckt werden. Zudem würden die ohnehin schon bestehenden Vorschriften zusätzlich verschärft, erhielt der Antragsteller Unterstützung von einem Altstadtliegenschafts-Besitzer.
Keine Zustimmung erhielt hingegen der Abänderungsantrag, das Areal mit dem ehemaligen Kindergarten Dürrenbächli in Laufenburg von der Wohnzone W2 in die Wohnzone W3 aufzuzonen. Grund ist die Lage des Areals mitten in einem mehrheitlichen Einfamilienhaus-Quartier.
Rückweisungsantrag abgelehnt
Vorwärts machen und einen schon jahrelang dauernden Prozess endlich auf Kurs bringen, dürfte auch Grund für die Ablehnung des Ordnungsantrages von Jörg Bürgi gewesen sein. Aufgrund der vielen Unsicherheiten, Wortmeldungen und Abänderungen stellte er den Ordnungsantrag, das Traktandum «Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland» zurückzuweisen und an einer nächsten Versammlung erneut aufzulegen.
Die beiden anwesenden Raumplaner Josua Schwegler und Oliver Tschudin von Planar AG Raumentwicklung erklärten bei den jeweiligen A bänderungsanträgen / Teilrückweisungen, ob es sich um unwesentliche oder wesentliche Änderungen für das Gesamtprojekt Gesamtrevision BNO handelt. Wesentliche Änderungen – die meisten der gestellten Anträge gehören dazu – könnten zu einer Verzögerung führen, vieles müsste mit dem Kanton neu verhandelt werden, hielt Josua Schwegler fest. Geht es, wie im Fall der Parzellen Steinliacher im Ortsteil Sulz um Beibehaltung des Baulandes, müssen in der Folge in gleicher Grösse Alternativen für eine Auszonung gefunden werden.
Stadtammann Herbert Weiss betonte, dass sich der Stadtrat für den Erhalt von Bauland in Laufenburg und Sulz beim Kanton eingesetzt habe – «jeder einzelne ausgezonte Quadratmeter tut mir persönlich sehr weh» –, gleichwohl aber das Raumplanungsgesetz klare Vorgaben für die Gemeinden schaffe. Aus der Versammlung wurden Stimmen laut, die erklärten, dass, nach Anfragen beim Kanton, die Abänderungsanträge zu keinem Erliegen der Gesamt-BNO führten, wie dies laut Einschätzung des Büros Planar AG befürchtet wird. Hierzu sind laut Gemeinderat nun weitere Abklärungen mit dem Kanton nötig. Nach mehrstündiger Diskussion genehmigte die Versammlung (anwesend waren 143 von 2028 Stimmberechtigten) mit 130 Ja-Stimmen die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland mit den an der Versammlung überwiesenen Änderungen/Teilrückweisungen sehr klar.
Rückstellung eines Sachgeschäftes
Der diskussionsreichen BNO gingen gleich mehrere Sachgeschäfte voraus. Eines kam nicht zur Abstimmung, da es vom Stadtrat aufgrund noch zu klärender Fragen zurückgestellt wurde. Es ging dabei um mehrere Kreditabrechnungen. Genehmigt wurden von der Versammlung Protokoll, Rechenschaftsbericht sowie Jahresrechnung 2024. Gleich mehreren Personen wurde mit Applaus das Gemeindebürgerrecht von Laufenburg zugesichert. Mit der Genehmigung von 75 000 Franken kann die Kabelverteilkabine beim Museum Schiff erneuert werden. Ebenso genehmigte die Versammlung die Verlängerung des Baurechtsvertrags für die Kabelverteilkabine an der Spitalstrasse in Laufenburg.