Wie hält es der Kanton Aargau mit seinen eigenen Gesetzen?

  30.08.2022 Leserbriefe

(Stellungnahme zur Stellungnahme der Stadtverwaltung «Kanton prüft und genehmigt Waldbewirtschaftung»)
Das Waldgesetz und seine Umsetzung. Die Stadtverwaltung hat Stellung bezogen zu meinem Vorwurf, Rheinfelden halte sich nicht an das Waldgesetz. Eigentlich bestätigt die Stadtverwaltung damit wortreich meinen Vorwurf: Rheinfelden (und offenbar der restliche Kanton auch) hält sich nicht wirklich an das Waldgesetz. Ich möchte zur Prüfung deshalb dringend empfehlen, die entsprechenden Textstellen im Waldgesetz zu lesen. Sie sind im Internet leicht zu finden unter , dort bei § 14,2 und §15, 1 und 2. Die kurz gefassten Vorschriften sind klar und einfach; niemand wird begreifen, dass hier etwas Schwieriges gefordert sein sollte.

Zusammenfassend hier die Schlüsselbegriffe dieser Paragraphen: Es geht um Nachhaltigkeit und Naturnähe. Es geht auch um einen Plan, der diese Ziele anstrebt. Es geht zusätzlich um eine Meinungsäusserung der ganzen Öffentlichkeit («Mitwirkung»). Und es geht letztlich um die Prüfung und Bewilligung dieses Planes durch den Regierungsrat. Die Umsetzung dieses Gesetzes gibt es aber nicht: Die Stadtverwaltung vertritt eine höchst eigenständige und grundlegende Änderung des Gesetzesinhaltes. Und offenbar macht der ganze Aargau und der «Kanton» (wer ist das?) bei dieser Gesetzesveränderung auch mit, so, als hätten sie legislative Kompetenzen. Wenn sich die Stadtverwaltung auf eine anstehende Neufassung des Waldgesetzes beruft, ist das ein juristisch unhaltbarer Vorgriff. Jetzt gilt das durch die Legislative geschaffene Waldgesetz, nicht um ein künftiges, dessen Gestalt noch niemand kennt. Und so klar und nachvollziehbar dies sein mag: so wird es nicht gemacht – und diese Nichtbeachtung wird einfach geduldet. Das spricht zwar für die Wirksamkeit des forstlichen Netzwerkes, aber auch für den laschen Behörden-Umgang mit dem Recht. Dieser darf nicht einfach hingenommen werden; es geht hier nicht nur um Prinzipielles, sondern auch um den Wald. Und dieser hat das Recht nötig, und deshalb beharre ich auf dem Vorgehen gemäss Waldgesetz.

JÜRG KELLER, RHEINFELDEN


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