Neues Finanzierungsmodell

  28.01.2022 Aargau

Der Regierungsrat will an der bestehenden bewährten Schuldenbremse festhalten. Handlungsbedarf sieht er jedoch insbesondere in der Finanzierbarkeit von notwendigen grossen Immobilienvorhaben im Rahmen der heute bestehenden Schuldenbremse. Da in der Finanzierungsrechnung die Investitionen und nicht deren Abschreibungen berücksichtigt werden, sind grosse Immobilienvorhaben (z.B. neue Mittelschule, neues Polizeigebäude,) schwierig zu finanzieren. Der neue, optimierte Lösungsvorschlag des Regierungsrats sieht vor, dass bei grossen Immobilienvorhaben nicht die Investitionen, sondern deren Abschreibungen in der Finanzierungsrechnung berücksichtigt werden. (nfz)


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