Masken an Schulen bis Ende Februar

  28.01.2022 Aargau

Regierungsrat passt Covid-19-Massnahmen dem Bund an

Die Pflicht zum Sitzen bei der Konsumation in Aussenbereichen von Restaurants wird aufgehoben. Für das repetitive Testen fehlen weiterhin die Kapazitäten.

Wie der Regierungsrat gestern Donnerstag bekanntgegeben hat, passt er die Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Aargau zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie an die Verordnung des Bundes an. Die Anpassungen treten heute Freitag, 28. Januar, in Kraft. Ende dieser Woche beginnen in einigen Bezirken bereits die Sportferien. Damit diese Schulen eine Planungssicherheit in Hinblick auf den Schulstart zwei Wochen später haben, hat der Regierungsrat über die Weiterführung der bestehenden Covid-19-Massnahmen an den Schulen beraten. Die Maskentragpf licht ab der ersten Primarklasse bleibt vorerst bis Ende Februar 2022 bestehen. Der Regierungsrat nimmt jedoch Mitte Februar 2022 eine neue Lagebeurteilung vor, die bei günstigem Pandemieverlauf eine frühzeitige Aufhebung der Maskentragpflicht zur Folge haben kann. Klassenquarantänen nur in Ausnahmefällen. Eine Klassenquarantäne wird nur noch ausgesprochen, wenn eine besondere Ausbruchssituation vorliegt, die aus epidemiologischer Sicht zu dringendem Handlungsbedarf führt. Die bisherige Regelung, dass bei drei positiven Fällen während fünf Tagen eine Klassenquarantäne angeordnet wird, entfällt. Die Definition der Kontaktquarantäne des Bundes sieht eine Quarantäne nur noch für Personen vor, die im selben Haushalt oder in ähnlichen Situationen (beispielsweise in einem Pf legeheim) engen Kontakt haben. Auch vor diesem Hintergrund sei eine Quarantäneregel für Schulklassen nicht mehr angezeigt. Die kantonale Pflicht zum Sitzen bei der Konsumation in Aussenbereichen von Restaurations- und Clubbetrieben, Kultur-. und Freizeiteinrichtungen sowie Veranstaltungen wird aufgehoben. Weiter verzichtet der Regierungsrat vorerst auf eine Wiederaufnahme des repetitiven Testens an den Schulen und in den Betrieben und wandelt die Teilnahmepflicht für Mitarbeitende in Gesundheitseinrichtungen in eine Empfehlung um. (nfz)


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